Sport | Krieg in der Ukraine CAS-Urteil: Russlands Klubs außen vor, aber noch kein Urteil zur WM

Stand: 15.03.2022 21:48 Uhr

Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS: Russlands Vereins- und Nationalmannschaften bleiben nach dem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine von europäischen Fußball-Wettbewerben vorerst ausgeschlossen. Eine Entscheidung, ob einem russischen Einspruch gegen den Ausschluss der Nationalmannschaft auf FIFA-Ebene stattgegeben wird, soll zeitnah verkündet werden.

Das Urteil des Internationalen Sportgerichtshof CAS vom Dienstag (15.03.2022) betrifft zunächst nur die UEFA-Wettbewerbe. Ob russische Mannschaften weiterhin auch nicht an FIFA-Wettbewerben teilnehmen dürfen, darüber hat der CAS eine Entscheidung für Ende der Woche angekündigt.

Eine Überraschung war das Urteil nicht. Vor einigen Tagen hatte die Sportjuristin Annett Rombach vom Internationalen Sportgerichtshof CAS den Zeitungen "Münchner Merkur" und "tz" gesagt: "Hierüber wird der CAS jetzt sehr schnell entscheiden. Aufgrund der akuten kriegerischen Handlungen erscheint es mir eher unwahrscheinlich, dass dieser Aussetzungsantrag Erfolg haben wird."

Russland hatte Einspruch eingelegt

Tatsächlich ist nur eine Woche vergangen, seitdem der russische Verband beim CAS einen Einspruch angekündigt hatte. FIFA und UEFA hatten Russlands Vereins- und Nationalmannschaften zuvor wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine mit sofortiger Wirkung aus allen Wettbewerben ausgeschlossen.

Der Sportgerichtshof CAS hatte eigenen Angaben zufolge zwei getrennte Schiedsverfahren eingeleitet und dafür zunächst die Stellungnahmen der beklagten Parteien eingeholt. Der russische Verband hatte gefordert, die angefochtenen Entscheidungen von FIFA und UEFA aufzuheben.

EM der Frauen: Russland ist qualifiziert, darf aber nicht antreten

Der Russische Fußballverband (RFU) hatte in dem Einspruch argumentiert, es liege für die Entscheidung von FIFA und UEFA "keine Rechtsgrundlage" vor. Der Beschluss sei "unter dem Druck" der gegnerischen Verbände getroffen worden, zudem habe man seine eigene Position nicht darlegen dürfen.

Ziel sei, so hatte es der Verband mitgeteilt, die Wiedereingliederung aller Herren- und Frauenteams in die Turniere, außerdem Schadenersatz. Zugleich hatte die RFU einen Antrag auf Aussetzung der Maßnahmen gestellt. Dieser wurde für die UEFA-Wettbewerbe nun abgelehnt.

Heißt auch: Stand jetzt würde die Frauenfußball-EM in England (6. bis 31. Juli) ohne die sportlich qualifizierten Spielerinnen aus Russland stattfinden. Bei der Endrunde sollte Russland eigentlich in der Gruppe C gegen Titelverteidiger Niederlande, die Schweiz und Schweden antreten.

WM-Playoffs: Freilos für Polen

Im Falle der FIFA steht ein Ergebnis des CAS noch aus. Dass der Sportgerichtshof auch dazu ein zeitnahes Urteil angekündigt hat, überrascht nicht. Es drängt die Zeit. Ursprünglich sollte Russlands Fußballnationalmannschaft der Männer am 24. März in den Playoffs zur WM in Katar gegen Polen spielen. Nun hat Polen ein Freilos, steht in der zweiten Runde der Play-offs und wird statt gegen Russland ein Freundschaftsspiel gegen Schottland austragen.

Es sei denn, der CAS gibt doch noch dem russischen Einspruch in Sachen FIFA statt.