Dem DFB droht eine satte Steuernachzahlung.

Steuernachzahlung droht Finanzamt entzieht DFB Gemeinnützigkeit für 2014 und 2015

Stand: 19.01.2023 20:56 Uhr

Das Finanzamt Frankfurt am Main hat dem DFB die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 entzogen - dem Deutschen Fußball-Bund droht damit eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe.

Den erwarteten Schritt der Behörde teilte der Verband selbst mit. "Für die sich daraus ergebenden Nachforderungen seitens der Finanzbehörde hatte der DFB vorsorglich in seinem Haushalt Rückstellungen gebildet", hieß es in einer Presseerklärung. "Der DFB beurteilt die zugrunde liegenden Sachverhalte anders als die Finanzverwaltung und wird daher fristgerecht Einspruch gegen die erlassenen Bescheide einlegen."

Dem Verband werde demnach von den Finanzbehörden im Zusammenhang mit Einnahmen aus der Bandenwerbung der betreffenden Jahre Steuerhinterziehung vorgeworfen. DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald hatte bereits Anfang November gesagt, dass die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den besagten Zeitraum drohe.

Insolvenz droht nicht

Es seien in den beanstandeten Steuererklärungen keine falschen Angaben gemacht worden, betonte Grunwald damals. Er sprach von 26 Millionen Euro an möglichen Steuernachzahlungen, dem DFB drohe aber keine Insolvenz: Der Verband verfügt über liquide Mittel im dreistelligen Millionenbereich. Wegen weiterer steuerlich relevanter Vorgänge müsse der DFB insgesamt Rücklagen in Höhe von mehr als 46 Millionen Euro bilden, berichtete Grunwald. Daher sei in der Bilanz für das Jahr 2021 ein Minus im zweistelligen Millionenbereich zu erwarten. 

Der DFB klagt vor dem Hessischen Finanzgericht Kassel bereits gegen die 2017 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 und eine daraus erfolgte Steuernachzahlung in Höhe von rund 22 Millionen Euro.  Dem Verband war von den Finanzbehörden vorgeworfen worden, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA für die Durchführung einer WM-Eröffnungsgala im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben.