Sechs Wechsel des VfL Wolfsburg Wertung im DFB-Pokal bestätigt: Wolfsburg raus, Münster weiter

Stand: 26.08.2021 17:25 Uhr

Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung des VfL Wolfsburg gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels bei Preußen Münster abgewiesen. Damit steht der Regionalligist in der 2. Hauptrunde.

Das teilte der DFB am Donnerstag (26.08.2021) mit. Damit kann die Auslosung der 2. Hauptrunde am Sonntag (18.30 Uhr, live in der Sportschau) wie geplant stattfinden. Der VfL Wolfsburg hatte die Partie in der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals mit 3:1 nach Verlängerung gewonnen. Allerdings wechselten die Wolfsburger sechs Mal aus.

Richter: Wolfsburg handelte grob fahrlässig

"Die nicht erlaubte Einwechslung eines sechsten Spielers war grob fahrlässig, da dem VfL Wolfsburg alle notwendigen Informationen zum geltenden Fußballrecht zur Verfügung standen", sagte Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete. "Dass die beiden Trainer davon möglicherweise nichts wussten, beruht auf einem gravierenden Organisationsverschulden des Vereins, das kraft geltenden Fußballrechts zu der Spielumwertung führt, die das Sportgericht vorgenommen hat."

DFB lässt Zusatzwechsel in der Verlängerung nicht zu

Durch eine Ausnahmegenehmigung der Regelhüter des International Football Association Board (IFAB) sind wegen der Coronavirus-Pandemie derzeit fünf statt sonst drei Wechsel möglich, wenn die Organisatoren des Wettbewerbs das wünschen. Zudem ist schon seit Jahren ein Zusatzwechsel in der Verlängerung möglich - ebenfalls auf Wunsch des ausrichtenden Verbandes. Der DFB entschied sich bereits in der Saison 2020/21, dass fünf Wechsel möglich sind, aber kein Zusatzwechsel in der Verlängerung.

In den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Fußball-Bundes heißt es in Paragraph 31, Absatz 3: "Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinausgehende zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig."

DFB-Sportgericht hatte auf einen 2:0-Sieg für Münster entschieden

In dem Pokalspiel zwischen Münster und Wolfsburg stand es 1:1 in der Verlängerung, als der Bundesligist mit Sebastiaan Bornauw und Admir Mehmedi den fünften und sechsten Spieler einwechselte. Münster legte Protest ein, das DFB-Sportgericht sprach dem Klub in der Verhandlung am 16. August einen 2:0-Sieg zu. Demnach hätte Mehmedi nicht mehr eingewechselt werden dürfen.

Wolfsburg legte am 17. August Berufung gegen das Urteil ein. Der Fall ging damit in die nächste Instanz vor das Bundesgericht des DFB - doch das wies die Berufung nun ab.

Wolfsburger Trainerstab oder Vierter Offizieller - wer sagt die Wahrheit?

Die Wolfsburger beteuerten, der neue Trainer Mark van Bommel wie auch andere aus seinem Stab hätten beim Vierten Offiziellen nachgefragt, ob - analog zur Regelung bei der Europameisterschaft - ein sechster Wechsel erlaubt sei. Es habe stets "ja" geheißen.

Der Vierte Offizielle, Tobias Fritsch, sagte in der Verhandlung dagegen, dass er auf die korrekte Zahl an Auswechslungen hingewiesen habe. Wer die Wahrheit sagte, wurde nicht aufgelöst. Nach Ansicht des Sportgerichts konnte sich Wolfsburg ohnehin nicht auf eine mögliche Fehlinformation des Schiedsrichterteams berufen.

Wolfsburger Erinnerungen an 2004

Der VfL Wolfsburg schied schon mal nachträglich in der ersten Runde des DFB-Pokals aus, weil er sich einen Fehler erlaubt hatte. Die Niedersachsen gewannen zwar im August 2004 mit 3:0 bei der zweiten Mannschaft des 1. FC Köln. Sie setzten dabei aber Neuzugang Marian Hristov ein, der gesperrt war, weil er im Pokalfinale 2003 mit seinem ehemaligen Klub 1. FC Kaiserslautern die Rote Karte gesehen hatte.