Erfolg mit Berufung Überraschendes Urteil: Bayern-Profi Hernández muss nicht ins Gefängnis

Stand: 27.10.2021 10:19 Uhr

Fußball-Profi Lucas Hernández vom FC Bayern München muss in Spanien doch nicht ins Gefängnis.

Die spanische Justiz hat einer Berufungsklage der Anwälte des 25 Jahre alten Franzosen stattgegeben, wie das Landgericht in Madrid mitteilte. Die sechsmonatige Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt war schon 2019 von einem Strafgericht in Madrid verhängt worden.

"Wir sind der Ansicht, dass der Berufung stattgegeben werden soll und der Haftantritt aufgehoben wird", teilte das Gericht in einem Statement mit. Die Strafe wurde zur Bewährung für vier Jahre ausgesetzt. Zudem sprach das Gericht eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 400 Euro (96.000 Euro) gegen den 25-Jährigen aus.

Die Entwarnung kam kurz vor Fristende. Die Frist zum Antritt der Haftstrafe wäre am Donnerstag um Mitternacht abgelaufen. Wenn die Justizentscheidung sich verzögert hätte, hätte das laufende Berufungsverfahren keine aufschiebende Wirkung gehabt.

Verstoß gegen ein Annäherungs- und Kontaktverbot

Hintergrund des Falls ist ein handgreiflicher Streit des Weltmeisters von 2018 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau, der sich bereits vor viereinhalb Jahren - im Februar 2017 - ereignete, als Hernández noch für Atlético Madrid spielte. Beide wurden seinerzeit wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt.

Da sie sich damals schnell wieder versöhnten, verreisten Hernández und seine Partnerin noch während der sechs Monate gemeinsam. Das Problem: Der Profi verstieß damit gegen das Annäherungsverbot. Deshalb wurde er zu der Haftstrafe verurteilt.

Urteil für Experten überraschend - Hernández kein Ersttäter

In Spanien wird der Kampf gegen häusliche Gewalt sehr ernst genommen. Die Gerichte urteilen streng und die Medien berichten ausführlich, auch wenn es um unbekannte Personen geht. Ein Kontaktverbot bleibt in Spanien auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann.

Das neue Urteil kommt überraschend. Es war von Experten mehrheitlich erwartet worden, dass die Berufung abgelehnt werden würde. Unter anderem deshalb, weil Hernández kein sogenannter Ersttäter ist. Gegen ihn gibt es nach Justizangaben insgesamt zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt.