Dennis Srbeny im Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts Minden.

Klage auf Nachzahlungen SC Paderborn unterliegt vor Verwaltungsgericht

Stand: 22.05.2023 18:33 Uhr

Fußball-Zweitligist SC Paderborn hat vor dem Verwaltungsgericht Minden eine Niederlage eingesteckt. Nach Auffassung der Richter musste das Land keine Lohn-Entschädigungszahlungen und Sozialabgaben über rund 62.000 Euro an den Verein zahlen.

Grund: Der SC Paderborn habe in der Corona-Pandemie 2020 seinen Spielern Trainingspläne mit auf den Weg gegeben, um die Zeit in der Absonderung zu den anderen Spielern zu überbrücken. Zahlungen zum Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz seien somit nicht möglich (Az.: 7 K 4781/21 - I, nicht rechtskräftiges Urteil vom 22. Mai 2023).

Ersatztraining nicht kontrolliert

Stürmer Dennis Srbeny und Torhüter Jannik Huth berichteten, dass es zwar über das Internet verteilte Trainingspläne für die Zeit der Absonderung gab. Kontrolliert wurde die Ausführung aber nicht. Srbeny war erst kurz in Paderborn und lebte noch im Hotel, Huth verbrachte die rund zweiwöchige Quarantäne in der eigenen Wohnung. Auf die Frage, ob der damalige Trainer Steffen Baumgart ihn in der Zeit angerufen und kontrolliert habe, ob er das Trainingsrad auch nutzt, antwortete Srbeny mit Nein.

Beide mussten wie weitere Spieler auf Anweisung der Behörden in Quarantäne, nachdem sie Kontakt mit dem heute für Köln spielenden Luca Kilian hatten. Der Fußballer war als einer der ersten Profis überhaupt in Deutschland positiv auf Corona getestet worden.

Im Fall eines Physiotherapeuten hatte das Verwaltungsgericht Minden dem Verein im April noch Recht gegeben. Dieser habe seiner Aufgabe, die Spieler medizinisch zu betreuen, aus nachvollziehbaren Gründen nicht nachkommen können.