Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe beim Gerichtsprozess gegen den DFB

Ex-Schiedsrichter klagt vor Gericht Manuel Gräfe - Stachel im Fleisch des DFB

Stand: 16.11.2022 14:28 Uhr

Manuel Gräfe und der DFB streiten vor Gericht um die Aussortierung des ehemaligen Top-Schiris, der beim Verband nie wirklich gern gesehen wurde. Nun scheiterte eine gütliche Einigung.

Wie verhärtet die Fronten zwischen Manuel Gräfe und dem DFB sind, war schon am vergangenen Wochenende zu besichtigen. Manuel Gräfe war da zu Gast im ZDF-Sportstudio - und nahm bei seiner Generalabrechnung kein Blatt vor den Mund. Nachlassende Qualität, Verwirrung um Kompetenzen, mangelnde Führung oder mitten in der Saison im Urlaub weilende Verantwortliche: Der ehemalige Weltklasse-Referee teilte schonungslos gegen das deutsche Schiedsrichterwesen aus.

Da verwundert es nicht, dass am Mittwoch (16.11.2022) auch sämtliche Versuche zur Aushandlung eines Vergleichs vor dem Landgericht Frankfurt scheiterten. Es geht in der Verhandlung um die ausbleibende Nominierung Gräfes für die Saison 2021/22. Gräfe behauptet: Sein Alter ist der Grund. Der DFB hält dagegen, dass das Alter keine Rolle gespielt habe. Der Prozess wird nun zum Streitverfahren.

"Ich verklage den DFB"

Schon im Juli 2021 hatte der Berliner angekündigt: "Ich verklage den DFB wegen Altersdiskriminierung!" Zuvor hatte ihn der Verband wegen Erreichens der "Grenze" von 47 Jahren trotz einer Protestwelle aus der Bundesliga in Rente geschickt.

"Der DFB nimmt mir das, was mir Freude macht", begründete Gräfe damals seine Klage: "Für mich war der Leistungsgedanke immer der entscheidende Punkt: Die Besten sollen pfeifen." Das wolle er selbst auch bei einem juristischen Erfolg nicht mehr tun, betonte der 49-Jährige nun. Es gehe ihm vielmehr darum, vor Gericht für die Kollegen zu kämpfen - ein wegweisendes Urteil soll her. Denn die Altersgrenze sei "nicht zeitgemäß" und gehöre "grundsätzlich abgeschafft".

Altersgrenze - Führungsetage lenkt allmählich ein

Das sehen offenbar auch die Verantwortlichen beim DFB mittlerweile ein, im September dieses Jahres brachte Fröhlich eine Aufweichung des starren Limits ins Spiel. "Wenn jemand im Gesamtpaket alles mitbringt und die Voraussetzungen erfüllt, um auch darüber hinaus noch Schiedsrichter auf dem Feld zu sein, dann sollte man das auch berücksichtigen", sagte der Schiri-Boss. Aussagen, die auch vor dem Landgericht eine Rolle spielen dürften.

Zeigt sich diskussionsbereit DFB-Schiri-Obmann Lutz Michael Fröhlich.

Diskussionsbereit? DFB-Schiri-Obmann Lutz Michael Fröhlich

Er habe diese Pläne "mit einem Schmunzeln vernommen", so Gräfe nun im ZDF-Sportstudio: "Es ist nicht ganz überraschend, dass es so ausgesessen wird, bis ich auch wirklich weg bin." Bei ihm hatte sich der DFB trotz des Drucks aus der Liga nicht zu einer Aufweichung bewegen lassen.

Gräfe - nie liebstes Kind

Gräfe war nie liebstes Kind des DFB. Das begann, als er 2005 das Treiben des damals aufstrebenden Schiedsrichters Robert Hoyzer im Wettskandal aufdeckte. Er recherchierte die wesentlichen Fakten um Hoyzers Bestechlichkeit, die auch Schiri-Kollege Felix Zwayer belasteten. Auch dieser soll Bestechungsgelder angenommen haben.

Als Zwayer später nach abgesessener Sperre vom DFB auffällig protegiert wurde, fragte Gräfe 2020 im "Tagesspiegel": "Wie kann ein Mann mit solch einer Vergangenheit diese Karriere machen?"

VAR - Gräfe nicht dabei

Schon 2017 hätte Gräfe in einem Interview mit der gleichen Zeitung die damaligen Schiri-Chefs Helmut Krug und Heribert Fandel kritisiert, warf ihnen Mauschelei und Intransparenz bei der Schiedsrichter-Auswahl vor.

Das Echo in der Branche war gewaltig, die Dinge wurden neu strukturiert, neuer Chef wurde Lutz Michael Fröhlich. Gedankt wurde Gräfe aber mitnichten - ganz im Gegenteil. Der DFB drohte ihm mit Sanktionen, sollte er sich noch einmal ohne Rücksprachen mit der Verbandsführung in der Presse äußern. Als der Videoassistent im Kölner Keller eingeführt wurde, hat man den eigentlich prädestinierten Gräfe für den Job nicht berücksichtigt.

Fortsetzung vor Gericht am 18. Januar

Im aktuellen Verfahren nun dürfen beide Parteien bis zum 28. Dezember schriftliche Stellungnahmen einreichen, am 18. Januar geht es vor Gericht weiter.