Ein FCK-Fan, der auf der Nordtribüne im Fritz-Walter-Stadion direkt vor Ordnern Pyrotechnik gezündet hat, muss jetzt mit einem Bußgeld rechnen.

Videos gehen viral Nach Pyrotechnik auf Nordtribüne: FCK-Fan muss mit Stadionverbot und Bußgeld rechnen

Stand: 04.02.2025 13:10 Uhr

Nachdem ein FCK-Fan beim Heimspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen Preußen Münster eine Pyrofackel auf der Nordtribüne direkt vor Ordnern gezündet hatte, muss er nun mit einem Stadionverbot und Bußgeld rechnen.

Mehrere Fans filmten den Mann dabei, wie er plötzlich - vermutlich aus Begeisterung über ein Tor des FCK - eine Pyrofackel zündete. Die Videos gingen im Netz viral - tausende Menschen teilten das Video auf unterschiedlichen sozialen Plattformen. Ein Grund dafür war wohl, dass er die Pyrofackel unmittelbar vor zahlreichen Ordnern zündete, was zum Teil für Unverständnis aber für Belustigung bei den anderen Fans sorgte.

Social-Media-Beitrag auf Facebook:

Ordner und Polizisten nahmen die Personalien des Mannes auf, nachdem seine Pyrofackel abgebrannt war und verwiesen ihn aus dem Stadion. Der Staatsanwalt im Stadion stufte die Tat als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat ein. Der Fall liegt jetzt bei den Ordnungsbehörden. Auf den FCK-Fan kommt jetzt möglicherweise ein Bußgeld zu.

Stadionverbot für FCK-Fan

Der FCK geht davon aus, dass der Mann zusätzlich 600 Euro zahlen muss. So viel verlangt der DFB nämlich als Strafe von den Vereinen pro abgebrannter Pyrofackel. Außerdem soll es für den Mann ein Stadionverbot geben, heißt es vom FCK. Der Verein müsse sich an entsprechende Richtlinien des DFB halten.

Sanktionen des DFB wegen Pyro
In einer Richtlinie des Deutschen Fußball-Bundes zu Pyro im Stadion heißt es, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern einen "schwerwiegenden Verstoß gegen die Verbandsstatuten" darstellt. Sanktioniert werden soll vor allem der Täter - die Vereine sind verpflichtet, alles zu versuchen, um die Täter zu ermitteln. Trotzdem gibt es auch Sanktionen gegen die Vereine, sie können aber niedriger ausfallen, wenn der oder die Täter ermittelt wurden. In der Richtlinie heißt es, dass die Vereine sich das Geld von den Tätern zurückholen können. Folgende Strafen sieht der Katalog vor - hier aufgeführt für Vereine der 2. Bundesliga:
  • Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (je Gegenstand): 600 Euro
  • Abschießen/Werfen von pyrotechnischen Gegenständen (je Gegenstand): 1.500 Euro
  • Eindringen auf das Spielfeld (je Person): 2.000 Euro
  • Werfen von Gegenständen (je Gegenstand): 500 Euro
  • Verwendung von Laserpointern (je Verwendung): 2.000 Euro
  • Unsportliche Botschaften (je Banner, Transparent o. Ä.): Zwischen 1.000 und 4.000 Euro

Sendung am Di., 4.2.2025 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4