
BBL Protest des Syntainics MBC als "unzulässig" abgewiesen
Der Syntainics MBC hatte gegen die Spielwertung der Niederlage bei Bayern München Protest eingelegt. Dieser wurde nun von der Spielleitung der Basketball-Bundesliga (BBL) abgewiesen. Der MBC verzichtet auf eine Berufung gegen das Urteil.
Laut einer Mitteilung des Syntainics MBC vom Freitag (2. Mai 2025) wurde der Protest gegen die knappe 88:90-Niederlage bei Bayern München als "unzulässig abgelehnt". Der Spielleiter der BBL, Dirk Horstmann, begründete dies damit, dass der Protest zu spät eingelegt worden wäre.
MBC bemängelt zu schnelles Vorgehen der Offiziellen
Da der Spielberichtsbogen bereits sieben Minuten nach dem Ende unterzeichnet worden war, hatte der MBC nach kurzer Beratung gar nicht genügend Zeit seinen Protest fristgerecht zu stellen. Ein vom verantwortlichen Kommissar in der Halle kommunizierter Protest am Folgetag in Schriftform erwies sich als zu spät.
Erklärung des MBC zur Protesteinlegung
Das Spiel endete um 16:59 Uhr. Die Schiedsrichter verließen das Spielfeld umgehend, ohne nochmals mit den Beteiligten in Kontakt zu kommen, entsprechende Nachfragen durch den SYNTAINICS MBC zur Entscheidungsfindung waren nicht mehr möglich. Um 17:06 Uhr suchte geschäftsführender Gesellschafter Martin Geissler den Kontakt mit Kommissar Horst Weichert und teilte diesem offiziell mit, dass der SYNTAINICS MBC gegen das Spielergebnis und die Entscheidung der Schiedsrichter beim Videobeweis Protest einlegen möchte. Kapitän Charles Callison war zu diesem Zeitpunkt ebenso in der Halle anwesend und hätte die Anmeldung des Protestes unterzeichnen können.
Der Kommissar sagte, dies ist nur möglich, solange die Schiedsrichter noch nicht den SBB unterschrieben hätten. Kurzerhand sprintete er in die Schiedsrichterkabine, um den Status zu überprüfen. Diese Situation ist unüblich, da grundsätzlich der SBB von den Schiedsrichtern nur unter Beisein des Kommissars unterschrieben werden sollte und nicht nur unter Beisein des Anschreibers. Gerade in einem derart brenzligen Spiel mit vielen Diskussionen am Ende ist dies sehr unprofessionell. Auch wurde der Standard nicht eingehalten, dass der Kommissar den SBB als Letzter zu unterzeichnen hat (Kampfrichterhandbuch 11.7, Aufgaben des Kommissars nach Spielende). Entweder tat er dies bereits vor der Unterzeichnung der Schiedsrichter am Kampfgericht oder er hat wissentlich und absichtlich die Unterschrift in der Kabine vorgenommen, obwohl ihm klar mitgeteilt wurde, dass der SYNTAINICS MBC Protest einlegen will.
Kurz darauf kam der Kommissar aus der Schiedsrichterkabine zurück und informierte Martin Geissler, dass es leider zu spät sei und alle Beteiligten bereits den SBB unterschrieben hätten. Ein Protest sei nach den Regularien der easyCredit BBL nicht mehr möglich, könne jedoch innerhalb der nächsten 24 Stunden beim Spielleiter eingereicht werden. Eine Unterschrift des Kapitäns sei nicht mehr nötig. Dies war eine Fehlinformation des Kommissars! Damit hat dieser dem SYNTAINICS MBC die Möglichkeit genommen, nach den offiziellen Basketballregeln und der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung der easyCredit BBL Protest einzuleiten. Auch wurde vom Kommissar nicht das offizielle Formular zur Protesterfassung zur Verfügung gestellt oder ausgefüllt. Marin Geissler forderte den Kommissar dazu auf, auf der Rückseite des SBB zu vermerken, dass der SYNTAINICS MBC Protest einlegen wollte. Dies tat er allem Anschein nach.
Besonders zu berücksichtigen ist, dass dabei die offiziellen Basketballregeln missachtet wurden, die laut Anhang C, C2, 1. (Verfahren im Falle eines Protestes) besagen, dass der Protest spätestens 15 Minuten nach Spielende mitgeteilt werden muss. Dementsprechend hat sich der MBC hier mit 7 Minuten nach Spielende absolut im Zeitfenster des FIBA-Regelwerks bewegt. Die easyCredit BBL spielt auf Grundlage der FIBA Regeln (BBL Spielordnung §1 (3)). Darüber hinaus sind die Kommissare laut der FIBA-Kommissarrichtlinie aufgefordert, den SBB erst 15 Minuten nach Spielende zu unterschreiben, um mögliche Protestgründe noch aufzunehmen – hier wurde klar dagegen verstoßen.
Allerdings erklärte die BBL-Spielleitung weiter, dass selbst im Falle eines fristgerechten Protestes dieser abgelehnt worden wäre, da es sich bei der bemängelten Entscheidung von Schiedsrichterin Anne Panther um eine Tatsachenentscheidung handeln soll, diese sind aber nicht anfechtbar.
Keine Berufung um Konzentration hochzuhalten
Der MBC ist weiter der Auffassung, dass der letzte Wurf des Spiels durch Shabazz Napier nicht mehr rechtzeitig abgegeben wurde. Nach Hinzuziehung des Instant Replay Systems (Videobeweis) hatten die Schiedsrichter Anne Panther und Christof Madinger jedoch entschieden, dass der Dreier regelkonform war. Andernfalls hätte der MBC 88:87 gewonnen.
Der MBC verzichtet auf weitere Rechtsmittel, um im Kampf um die Playoff-Plätze die Konzentration hochzuhalten und sich nicht mit Nebensächlichkeiten beschäftigen zu müssen. Für die Weißenfelser stehen noch drei Hauptrundenspiele an. Nach den zwei Niederlagen gegen Bayern und Alba Berlin liegen die "Wölfe" in der Tabelle aktuell auf dem zehnten Rang, der zumindest zur Teilnahme an den Play-Ins berechtigen würde.
SpiO/sid