Angeklagter Ex-Jugendtrainer vor dem Landgericht Frankfurt

Bundesgerichtshof Verfahrensfehler: BGH hebt Verurteilung gegen ehemaligen SVWW-Jugendtrainer teilweise auf

Stand: 15.02.2024 18:02 Uhr

Wegen eines Verfahrensfehlers hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen ehemaligen Jugend-Fußballtrainer des SV Wehen Wiesbaden teilweise aufgehoben. Der Mann war wegen sexuellen Missbrauchs in 69 Fällen verurteilt worden.

Das Landgericht Frankfurt hatte den ehemaligen Fußball-Jugendtrainer des SV Wehen Wiesbaden im vergangenen Jahr wegen schwerer Vergewaltigung sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in 69 Fällen zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und außerdem anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil wegen Verfahrensfehler teilweise aufgehoben.

Der Angeklagte war wegen eines Verfahrensfehlers vor den BGH gezogen. Er hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit während eines Teils der Verhandlung beanstandet. Ein Geschädigter war damals unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Als später ein medizinischer Sachverständiger befragt wurde, war die Öffentlichkeitnicht nicht wieder zugelassen worden.

Verhandlungen in Strafverfahren sind normalerweise öffentlich, es gibt aber Ausnahmen - etwa wenn bei Verhandlungen über mögliche Sexualstraftaten minderjährige Zeugen befragt werden.

BGH bestätigt Verurteilung in 62 Fällen

Der BGH hob nun wegen des Verfahrensfehlers die Verurteilung des früheren Trainers in sieben Fällen sowie die Gesamtstrafe und die Anordnung der Sicherungsverwahrung auf. Eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts Frankfurt müsse darüber neu verhandeln und entscheiden.

Die Verurteilung in weiteren 62 Fällen und die dafür verhängten Einzelstrafen bleiben bestehen. Darauf wirke sich der Verstoß gegen die Öffentlichkeit nicht aus, hieß es zur Begründung.

Das Frankfurter Landgericht war von insgesamt elf männlichen Betroffenen im Zeitraum zwischen 2014 und 2021 ausgegangen. Der Mann habe seine Funktion als Fußballtrainer ausgenutzt, um Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen zu bekommen. Er hatte die Taten zum Teil gestanden.

Schlafmittel in Getränke und Schokolade gemischt

Der Angeklagte soll die Betroffenen in einigen Fällen zunächst über soziale Medien als angeblicher Unbekannter unter Druck gesetzt und eine Bedrohungslage erfunden haben, um wenig später unter seinem echten Namen Hilfe anzubieten und so Vertrauen zu gewinnen.

Teils habe er heimlich Schlafmittel in Getränke oder Schokolade gemischt und die Minderjährigen anschließend sexuell missbraucht.

Zwischen Sommer 2019 und Oktober 2021 arbeitete der Mann als Jugendtrainer für den Fußball-Zweitligisten SVWW. Kinder und Jugendliche des Vereins waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht betroffen.