Wieder ein regulärer 50+1-Klub Hopp verzichtet auf Stimmrechtsmehrheit in Hoffenheim

Stand: 01.03.2023 13:55 Uhr

Dietmar Hopp wird seine Stimmrechtsmehrheit an der TSG Hoffenheim-Spielbetriebs GmbH wieder an den Mutterverein TSG 1899 Hoffenheim e.V. ohne Entschädigung zurückgeben. Damit ist der Verein wieder ein regulärer 50+1-Klub.

Wie der Fußball-Bundesligist mitteilte, verzichtet der bisherige Mehrheitsgesellschafter auf die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung. Zuvor hatte der "Kicker" darüber berichtet. Ausnahmen in der Liga bleiben der VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen.   

Als Gründe für den Verzicht auf die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung führte der bisherige Mehrheitsgesellschafter unter anderem die Kritik des Bundeskartellamtes am Ausnahmestatus bei der 50+1-Regel und diverse Anfeindungen gegen seine Person an. "All dies hat mich nun dazu veranlasst, die mir gewährte Sonderrolle aufgeben zu wollen, um wieder den Status herbeizuführen, in dem wir schon vor dem 1. Juli 2015 erfolgreich und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben", erklärte Hopp. 

Sonderstatus außerhalb der 50+1-Regel aufgegeben

Die Rückgabe bedeutet, dass der Fußball-Bundesligist seinen Sonderstatus außerhalb der 50+1-Regel aufgibt. Die Regelung, die nur im deutschen Profi-Fußball gilt, besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Klubs - wie beispielsweise in England - vollständig veräußert werden.

Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit Mehrheitseigner Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Die drei Vereine sind derzeit von der 50+1-Regel befreit, da sie seit mehr als 20 Jahren von einem Konzern oder Investor maßgeblich unterstützt werden. Derzeit läuft immer noch das Klärungsverfahren. 

"Wir haben vor und nach der Erteilung der Ausnahmegenehmigung immer im Sinne von 50+1 agiert. Der Sonderstatus diente nie dazu, diese Regelung aushöhlen oder unterwandern zu wollen", sagte Hopp laut Mitteilung. Die Mehrheitsbeteiligung habe aber immer wieder für Misstrauen und Anfeindungen gesorgt und sei zuletzt wieder verstärkt kontrovers diskutiert worden - bis hin zum Verfahren beim Bundeskartellamt. 

"Mir ging es nie um Macht. Ich habe das Privileg, das der Ligaverband und die Mitglieder mir damals eingeräumt haben, immer als Wertschätzung meines Engagements erachtet. Dafür bin ich noch heute dankbar", sagte Hopp. 

In den nächsten Tagen sollen nun die Voraussetzungen geschaffen und abschließende Fragen zur Abwicklung mit den beteiligten Gremien, Institutionen sowie der Finanzbehörde geklärt werden. Ein Kapital-Abfluss ist mit dem Schritt nicht verbunden, hieß es in der Vereinsmitteilung.