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Fußballverband Sachsen-Anhalt Eintracht Gladau wird nicht vom Spielbetrieb ausgeschlossen

Stand: 14.03.2024 11:32 Uhr

Das Sportgericht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt hat am Dienstag über den Ausschluss eines Kreisoberligisten aus dem Spielbetrieb entschieden. Wegen "extrem rechter und rassistischer Ideologie" war der Verein "Eintracht Gladau" mehrfach aufgefallen und im November vom Verband ausgeschlossen worden. Das Gericht hat diese Entscheidung nun kassiert.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

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Fußball-Kreisoberligist Eintracht Gladau wird nicht vom Spielbetrieb ausgeschlossen und darf wieder ohne Auflagen spielen. Das hat das Verbandsgericht des Fußball-Landesverbandes entschieden. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT sah das Gericht die Kriterien für einen Ausschluss wegen des Vorwurfes des Rechtsextremismus als nicht gegeben an. Die Anschuldigungen hätten nicht belegt werden können, so das Gericht.

Einige Spieler ordnet er aufgrund ihrer Postings und Likes in sozialen Medien der rechtsextremen Szene zu. Allerdings seien das nur Indizien und keine Beweise. Der Vorsitzende Richter Frank Knuth habe den Verein daher nicht ausschließen können. "Ich habe das getan, was ich tun konnte. Ich habe aber nichts gefunden, was für unser Verfahren relevant ist", sagte er dem MDR. Der Richter hätte sich eine "vernünftige Aufarbeitung" durch den Landesfußballverband gewünscht.

Fußballverband Sachsen-Anhalt hatte Eintracht Gladau vom Spielbetrieb ausgeschlossen

Anfang November vergangenen Jahres hatte der Fußballverband Sachsen-Anhalt Eintracht Gladau mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Als Grund nannte der Verband unter anderem, dass sich in dem Verein aus dem Jerichower Land mutmaßlich rechtsextreme Strukturen um einen bekannten Neonazi gebildet hätten.

So habe es bei Spielen immer wieder tätliche Übergriffe auf gegnerische Mannschaften gegeben. Der Spieler war einige Jahre zuvor bereits der Kopf von Ostelbien Dornburg – einem Verein der wegen rechtsextremer Tendenzen und gewalttätiger Übergriffe schließlich aus dem Landesfußballverband ausgeschlossen wurde.

Rechtsextremismus-Vorwürfe bei Verhandlung nicht bestätigt

Die bei der Verhandlung am Dienstag als Zeugen geladenen Funktionäre haben die Vorwürfe nach Angaben von Reporter Vorderwülbecke nicht bestätigt. Das Gericht urteilte, dass die Gesinnung von Spielern nicht entscheidend für einen Ausschluss des Vereins seien. Holger Stahlknecht, Präsident des Landesfußballverbandes, sagte im Anschluss, das Urteil erschwere den Kampf gegen Rechtsextremismus.

MDR-Redakteur Peer Vorderwülbecke verfolgt Eintracht Gladau schon länger. Seine Einschätzung zum aktuellen Urteil sehen Sie hier:

Einschätzung zum Gladau-Urteil

Eintracht Gladau war gegen den Ausschluss mit einem Eilantrag vor dem Verbandsgericht des Fußball-Landesverband vorgegangen und durfte seither nur unter strengen Auflagen weiterspielen. Auch beim Landessportbund läuft ein Ausschlussverfahren. Wann es dort eine Entscheidung gibt, ist noch unklar.

MDR (Peer Vorderwülbecke, Marcel Knop-Schieback, Oliver Leiste)