
"Operation Aderlass" Drei Jahre nach Urteil: Doping-Arzt verliert Zulassung
Drei Jahre nach seiner Verurteilung wegen Blutdopings hat ein Sportmediziner aus Erfurt seine Approbation verloren. Ein vom Gericht verhängtes Berufsverbot war bereits seit seiner Verurteilung 2021 gültig.
Drei Jahre nach seiner Verurteilung wegen Blutdopings an Sportlern hat der Erfurter Sportmediziner Mark S. seine Zulassung als Arzt verloren. Laut einer Sprecherin des zuständigen Landesverwaltungsamts in Erfurt sei am Dienstag ein entsprechender Widerrufbescheid verschickt worden. S. habe allerdings die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die Sportschau hatte zuerst darüber berichtet.
Ohne Approbation kann S. nicht mehr als Arzt arbeiten. Die Landesärztekammer Thüringen hatte bereits 2019 ein Berufsrechtsverfahren gegen ihn eingeleitet.
Doping von mehreren Winter- und Radsportlern
Das Landgericht München II. hatte S. im Januar 2021 wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz, der unerlaubten Anwendung von Dopingmethoden im Sport und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Mediziner wurde vom Gericht in insgesamt 24 Fällen der Anwendung von Dopingmethoden für schuldig befunden. Zu seinen Kunden gehörten mehrere Teilnehmer der Tour de France und zahlreiche Skilangläufer. Auch vier seiner Helfer wurden verurteilt.
Neben der Haftstrafe hatte S. ein Berufsverbot für drei Jahre erhalten. Bereits im Sommer 2022 wurde er aus der Haft entlassen. Laut Staatsanwaltschaft wurde S. die verbliebene Haftzeit erlassen, da er unter Anrechnung der Untersuchungshaft bereits zwei Drittel der Strafe verbüßt habe.
Das Berufsverbot war weiterhin gültig
Die lange Dauer bis zum Widerruf der Approbation erklärte die Sprecherin des Landesverwaltungsamts unter anderem damit, dass kein Zeitdruck geherrscht habe: Das auferlegte Berufsverbot sei noch gültig gewesen. Er habe also ohnehin nicht als Arzt praktizieren dürfen. Hinzu kam der Wechsel seines rechtlichen Vertreters, welcher Einsicht in die umfangreichen Akten verlangt habe.
MDR (nir)/dpa