Symbolbild DFL

NDR-Sport 50+1: Kartellamt segnet DFL-Vorschlag ab

Stand: 13.07.2023 14:25 Uhr

Im Ringen um den Fortbestand der 50+1-Regel steht die Deutsche Fußball Liga (DFL) vor einer abschließenden Lösung. Das Bundeskartellamt hat den von der DFL vorgelegten Anpassungsantrag gebilligt. Für Clubs wie den VfL Wolfsburg soll es Auflagen geben.

Damit könnte die DFL-Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit für mehr Rechtssicherheit sorgen, indem sie den so genannten "Antrag zur Modifikation der Regelung zur Kapitalanlage-Begrenzung" verabschiedet. Das DFL-Präsidium hatte im März einstimmig den Vorschlag formuliert, dass es keine weiteren Ausnahmen von der 50+1-Regel geben soll, die 1998 im Zuge der Öffnung des Lizenz-Spielbetriebs für Kapitalgesellschaften vom DFB-Bundestag beschlossen wurde.

50+1 bleibt, aber keine Ausnahmen mehr

Nach dem Vorschlag solle die 50+1-Grundregel beibehalten, aber die Möglichkeit, hiervon Förderausnahmen zu gewähren, aus der Satzung gestrichen werden, hieß es in einer Mitteilung. Mit der Streichung entfalle die "Sorge, dass die von der DFL geltend gemachten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Clubs mit und ohne Förderausnahme konterkariert werden", sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. 

Für die bereits mit Ausnahmen bedachten Clubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sollen künftig weiterreichende Bedingungen greifen. Wie das Kartellamt noch einmal klarstellte, werde das Trio "unter erhöhten Voraussetzungen Bestandsschutz erhalten: Neben der fortdauernden Einhaltung der bisherigen Fördervoraussetzungen sollen sie zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden."

Die drei Clubs hatten bereits angekündigt, die Vorgaben akzeptieren zu wollen. Die TSG Hoffenheim kehrte sogar zur 50+1-Regel zurück, gab in einer Mitgliederversammlung im Juni die Stimmenmehrheit an der GmbH dem e.V. zurück. Weitere Ausnahmen, etwa für Hannover 96, kann es also in Zukunft nicht geben.

Wettbewerbsbeschränkung kartellrechtlich unbedenklich

Zwar stelle "die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgeprägte Clubs nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedarf", sagte Mundt, ergänzte aber: "Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen erscheinen insgesamt geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."

Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regel, in der Kritiker einen Verstoß gegen EU-Recht aufgrund von Verstößen gegen die Wettbewerbsfreiheit sehen, im Jahr 2021 als unproblematisch eingestuft. Die Ausnahmen bewertete die Behörde allerdings als durchaus problematisch, darauf reagierte die DFL mit den Anpassungen.

Dieses Thema im Programm:
Sport aktuell | 13.07.2023 | 15:17 Uhr