Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger

DFB-Prozess vertagt Angeklagter Zwanziger nicht vor Gericht erschienen

Stand: 25.04.2024 16:14 Uhr

Wegen der Abwesenheit von Theo Zwanziger ist der sechste Verhandlungstag im Sommermärchen-Prozess gleich zu Beginn unterbrochen worden.

Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes fehlte am Donnerstag zum Auftakt des sechsten Verhandlungstages vor dem Landgericht Frankfurt am Main aufgrund gesundheitlicher Probleme.

Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler hatte die Sitzung wegen eines fehlenden Attests zunächst für 30 Minuten unterbrochen und für den Fall einer Nichtbeibringung die Vorführung des Angeklagten angedroht. 

Zwanzigers Anwalt übt Kritik am Gericht

Um 11.00 Uhr ging dann beim Gericht eine Bestätigung von Zwanzigers behandelndem Arzt ein, in dem eine kurzfristig erforderliche kardiologische Untersuchung als Grund für das Fernbleiben des 78-Jährigen bestätigt wurde. Wegen akuter Beschwerden sei der ehemalige DFB-Boss nicht verhandlungsfähig, hieß es darin.

Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz übte scharfe Kritik an dem Vorgehen des Gerichts. "Die Androhung der Vorführung meines erkrankten Mandanten, wie durch die Vorsitzende erfolgt, stellt sich, gerade vor dem Hintergrund des Lebensalters, der nicht zu rechtfertigenden Verfahrensdauer und der Lebensleistung als unangemessen, überzogen und unverhältnismäßig dar", hieß es in einer offiziellen Stellungnahme.

Neben Zwanziger auch Niersbach und Schmidt angeklagt

In dem Prozess müssen sich die ehemaligen DFB-Funktionäre Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei der Überweisung an die FIFA um die verschleierte Rückzahlung eines Privatdarlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken, das der verstorbene Franz Beckenbauer 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte. 

Dieses Geld landete schließlich beim damaligen FIFA-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam, der später wegen Korruption lebenslang gesperrt wurde. Zu welchem Zweck die Summe von einem Beckenbauer-Konto nach Katar floss, ist bis heute unklar. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.