14 Verletzte gibt es nach dem Böllerwurf im Spiel zwischen Augsburg und Hoffenheim.

Bundesliga-Spiel in Augsburg Böllerwurf im Stadion mit 14 Verletzten: Vier Männer vor Gericht

Stand: 18.03.2024 18:33 Uhr

Ein Böller erschüttert das Bundesligaspiel Augsburg-Hoffenheim. 14 Stadionbesucher, darunter mehrere Kinder, wurden verletzt. Der Fall kommt nun vor Gericht - mit einem ungewöhnlichen Richter.

Rund vier Monate nach einem folgenschweren Böllerwurf während des Bundesliga-Spiels Augsburg gegen Hoffenheim müssen sich ab Dienstag (13.30 Uhr) vier Männer vor dem Landgericht Augsburg verantworten.

Bei der Explosion des Knallkörpers in der Augsburger Arena am 11. November wurden nach Angaben der Ermittler 14 Menschen teils erheblich verletzt, darunter auch fünf Kinder.

Die Opfer erlitten laut Staatsanwaltschaft Knalltraumata und andere Verletzungen, einige spürten auch Monate nach dem Spiel (1:1) noch die Folgen des Vorfalls.

Hauptbeschuldigter in Untersuchungshaft

Dem Hauptbeschuldigten wird Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der damals 28 Jahre alte Mann aus dem Raum Göppingen wurde kurz nach der Detonation festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft, ihm drohen mehrere Jahre Gefängnis. Die drei weiteren Angeklagten müssen sich wegen Beihilfe verantworten.

Angeklagte laut Staatsanwaltschaft Hoffenheim-Fans

Bei dem Quartett handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Hoffenheim-Fans. Die Polizei vermutet, dass der Hauptangeklagte den Böller in seiner Unterhose am Sicherheitspersonal vorbei ins Stadion schmuggelte. Der Böller soll deutlich mehr Explosionskraft gehabt haben als übliche in Deutschland zugelassene Silvesterkracher.

Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter

Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte es einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gegeben. Grund ist, dass es sich um den ehrenamtlichen Präsidenten des Bayerischen Fußball-Verbandes, Christoph Kern, handelt. Kern ist Vorsitzender der für den Fall zuständigen Strafkammer des Landgerichts. Der Befangenheitsantrag wurde allerdings abgelehnt. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage bis Mitte April eingeplant worden. 

Sendung am Di., 19.3.2024 17:00 Uhr, SWR Aktuell am Abend, SWR Aktuell