Fußball | Regionalliga FSV Zwickau: Amtsgericht verhängt Geldstrafe für Bier-Attacke bei RWE-Abbruch
Der Spielabbruch der Drittliga-Partie des FSV Zwickau gegen Essen im April schlug bundesweit hohe Wellen und kostete dem FSV die Resthoffnung auf den Klassererhalt. Nun hat der Verursacher einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhalten.
Das zuständige Amtsgericht hat einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen den Verursacher des sportlich wie finanziell folgenschweren Spielabbruchs im vergangenen April beim Drittliga-Heimspiel des FSV Zwickau gegen Rot-Weiss Essen verhängt. Das berichtet die Tageszeitung Freie Presse in ihrer Dienstagsausgabe (1. August).
Strafbefehl über 450 Euro erteilt
Der Unternehmer aus dem Landkreis Zwickau, zugleich Sponsor und auch früheres Präsidiumsmitglied des Vereins, hatte Schiedsrichter Nicolas Winter zur Halbzeit beim Gang in die Kabine von der Haupttribüne aus einen Becher Bier ins Gesicht geschüttet. Winter hatte kurz vor dem Pausenpfiff beim Stand von 1:0 für die "Schwäne" zunächst FSV-Verteidiger Nils Butzen wegen einer Notbremse vom Platz gestellt und kurz darauf einen umstritteten Handelfmeter gegen die Gastgeber gepfiffen, den Essen zum 1:1-Ausgleich nutzte. Nach der Bier-Attacke pfiff Schiri Winter die Partie vor den 5.000 Zuschauern in der GGZ Arena nicht mehr an.
Für die Justiz hat sich der Mann im beschriebenen Fall gemäß Paragraf 185 und 194 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht. Es liege eine Beleidigung einer anderen Person mittels Tätlichkeit vor. Das Strafmaß wurde auf 450 Euro (15 Tagessätze á 30 Euro) taxiert. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Sollte der Beschuldigte Einspruch einlegen, wird eine öffentliche Gerichtsverhandlung angesetzt. Im Gespräch mit der Freien Presse ließ er diesen Schritt offen.
FSV: Noch keine Entscheidung über Regressforderungen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte die Partie Anfang Mai als 0:2-Niederlage der Westsachsen gewertet. Eine Vorentscheidung im Abstiegskampf. Der Verein erteilte seinem ehemaligem Funktionär ein dreijähriges Stadionverbot. Darüber hinaus brummte der Verband den in den vergangenen Monaten finanziell in Not geratenen Zwickauern Ende Juni eine Geldstrafe von 15.000 Euro für den Abbruch auf. Auf Nachfrage von Sport im Osten am Dienstag (1. August) sagte FSV-Sprecher Daniel Sacher, dass im Verein noch keine Entscheidung getroffen wurde, ob diesbezüglich gegen den Verursacher noch Regressforderungen gestellt werden.
red