Stadionverbot Amtsgericht München weist Klage von Bayern-Fan gegen Hausverbot ab

Stand: 27.08.2021 15:43 Uhr

Die FC Bayern München AG hatte im März 2020 wegen eines nicht genehmigten Banners ein unbefristetes Hausverbot gegen einen Fan ausgesprochen. Der Anhänger hatte daraufhin gegen das Stadionverbot geklagt. Das Amtsgericht München hat die Klage diese Woche (25.08.2021) abgewiesen. Der Fan will in Berufung gehen.

Seit einem Jahr streiten ein kritischer Fan und der FC Bayern um die Beweggründe für ein umfassendes Hausverbot. Der Fan, der mit Namen nicht in der Öffentlichkeit erscheinen möchte, ist langjähriges Mitglied im Verein und Teil der aktiven Fan-Gruppe "Munich's Red Pride".

Auslöser für das Hausverbot soll die Beteiligung des Fans am Entrollen eines Banners mit der Aufschrift: "Bayern Amateure gegen Montagsspiele" im Grünwalder Stadion gewesen sein, das im Rahmen des damaligen Drittligaspiels FC Bayern Amateure gegen Hallescher FC (17. Februar 2020) gezeigt wurde. Laut Urteil sieht es das Gericht als erwiesen an, dass der Fan das nicht genehmigte Banner unter seinem Platz hervorgeholt habe und es unter Beteiligung anderer Personen ausgerollt und aufgehängt habe.

Gericht: "Sachlicher Grund" für Hausverbot liegt vor

Nach Ansicht des Gerichts ist die besonders harte Strafe eines unbefristeten Stadionverbots gerechtfertigt, da der Fan bereits im Jahr 2019 an einer nicht genehmigten Fan-Choreographie beteiligt gewesen sein soll. "Es besteht insbesondere die Gefahr, dass der Kläger bei zukünftigen Spielen versuchen wird, nicht genehmigte Banner in das Stadion hineinzuschmuggeln (...)", heißt es im Urteil. Gerhard Riedl, Anwalt der FC Bayern München AG und Vorsitzendes des Ehrenrats des FC Bayern München e.V. hatte im Prozess das umfassende Hausverbot mit Blick auf den Brandschutz im Stadion, als eine "Maßnahme im Interesse der Stadionsicherheit" bezeichnet.

Fan-Anwalt: "Fehlurteil"

Nach Ansicht des Fan-Anwalts Andreas Hüttl handelt es sich um ein "Fehlurteil". Seinen Mandanten als Wiederholungstäter darzustellen, von dem potenziell weiter Gefahr ausgehen könnte, bezeichnet Hüttl als "falsch". "Das Gericht hat Tatsachen zugrunde gelegt, die nicht zutreffend sind. Dieses Heranziehen eines weiteren Vorfalls geht keinesfalls", erklärt Hüttl gegenüber sportschau.de.

Anhänger kritisierte mehrfach Geschäftsbeziehungen mit Katar

Der FC-Bayern-Anhänger und sein Anwalt Hüttl vermuten weiter einen anderen Grund für das rigorose Vorgehen des Vereins. Der Fan hatte in den vergangenen Jahren immer wieder die Geschäftsbeziehungen des FC Bayern mit dem Emirat Katar kritisiert. Bei der Jahreshauptversammlung 2019 des FC Bayern hatte der Mann einen Antrag gestellt, wonach in der Vereinssatzung ein Bekenntnis zu Menschenrechten aufgenommen werden sollte – der Antrag wurde mit Verweis auf rechtliche Hürden abgelehnt.

Im Januar 2020 hatte er in München eine Katar-kritische Podiumsdiskussion mitorganisiert und den Eröffnungsvortrag gehalten. Einen Zusammenhang zwischen der kritischen Haltung des Fans und dem Hausverbot hat der FC Bayern immer abgestritten. Der Fan sei bereits vor dem Vorfall eingeladen worden, als Gast an einer Satzungskommission zum Thema Menschenrechte teilzunehmen. Der Fan-Anwalt wird Berufung für seinen Mandanten einlegen. Damit geht die Auseinandersetzung vor dem Landgericht weiter.