Rassistsische Äußerungen DFB-Gericht reduziert Strafmaß für Erdmann

Stand: 13.10.2021 20:00 Uhr

Die Sperre für Drittliga-Spieler Dennis Erdmann vom 1. FC Saarbrücken wegen Rassismus-Vorwürfen ist vom DFB-Bundesgericht verkürzt worden.

In der Berufungsverhandlung am Mittwoch (13.10.2021) in Frankfurt/Main änderte das Gremium das Strafmaß für den 30-Jährigen. Die noch bis Ende der ursprünglichen Sperre am 25. Oktober ausstehenden zwei Spiele wurden bis zum Ende der laufenden Saison auf Bewährung ausgesetzt. Demzufolge darf der Abwehrspieler bereits am kommenden Samstag wieder auflaufen.

Erdmann hat bereits fünf Spiele aussetzen müssen. Zudem wurde die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro gestrichen, wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilte.

Anschuldigungen zurückgewiesen

Einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Strafmaßes hatte der DFB-Kontrollausschuss gestellt. Erdmanns Club Saarbrücken hatte Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt. Erdmann soll in der Partie der Saarländer am 25. August gegen den 1. FC Magdeburg mehrere Gegenspieler rassistisch beleidigt haben, wie Zeugen des sachsen-anhaltischen Klubs versicherten. Der Abwehrspieler wies die Anschuldigungen mehrfach zurück.

Für das Gericht steht weiter, dass rassistische Äußerungen im Spiel gegen den 1. FC Magdeburg gefallen sind, auch wenn Erdmann und sein Verteidiger die Vorwürfe am Mittwoch mehrfach bestritten. Erdmanns Anwalt erklärte zudem, dass sein Mandant zwar die ihm unterstellten Äußerungen nicht getätigt habe, aber wenn es zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies seinem Mandanten leid.

Zeugen durch "fiktives Geständnis" erneute Vernehmung erspart

"Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb", erklärte der Vorsitzende Richter Achim Späth. Das Urteil des Bundesgerichts ist bindend.