Fußball | Bundesliga Nach Wechselfehler: DFB-Sportgericht weist Freiburgs Einspruch zurück

Stand: 08.04.2022 15:07 Uhr

Der Sieg von Spitzenreiter Bayern München beim SC Freiburg hat trotz des Wechselfehlers der Gäste auch nach juristischer Prüfung Bestand. Der SC wird keinen Einspruch mehr gegen die DFB-Entscheidung einlegen.

Der 4:1-Sieg des FC Bayern in der Bundesliga-Partie beim SC Freiburg bleibt trotz des Wechselfehlers des Tabellenführers bestehen. Diese Entscheidung seines Sportgerichts verkündete der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitag (08.04.2022). Die Freiburger hatten am Montagabend Protest gegen die Spielwertung eingelegt, da der Klub formal in der aktiven Rolle sei, die Vorgänge rechtlich überprüfen zu lassen.

Freiburg legt keinen Einspruch mehr ein

Nach Ansicht des Sportgerichts war den Münchnern "der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers" nicht anzulasten. Damit liege kein Grund für eine Aberkennung des Sieges vor. Vielmehr sei ein gravierendes Fehlverhalten von Schiedsrichter Christian Dingert und seinem Team Ursache des Wechselfehlers.

Noch am Freitag kündigten die Freiburger an, das Urteil zu akzeptieren und gegen die DFB-Entscheidung keinen Einspruch mehr einzulegen. "Wir akzeptieren dieses Urteil allumfassend, weil wir Sportsleute sind und kommentieren das gar nicht", sagte Freiburgs Trainer Christian Streich.

Der Verein sei durch eine "Rechtsunsicherheit in eine aktive Rolle gezwungen worden, was für uns äußerst unangenehm war und uns auch unangebracht schien", führte er aus: "Es ging uns nicht darum, dass wir die Punkte kriegen." Vielmehr sei das Anliegen gewesen, für ähnliche künftige Fälle eine "Rechtssicherheit zu schaffen. Dann hätte es zumindest etwas Gutes."

Keine spielentscheidende Szene

Die Bayern hatten bei der Partie am vergangenen Samstag für wenige Sekunden zwölf Spieler auf dem Feld, ehe der Referee die Begegnung beim Stand von 1:3 aus Freiburger Sicht unterbrach. Zuvor war bei der geplanten Auswechslung von Kingsley Coman die falsche Rückennummer durch Münchens Teammanagerin angezeigt worden. Der Franzose fühlte sich wohl nicht angesprochen und ging bei einem Doppelwechsel zunächst nicht vom Platz. In dieser Phase kam es jedoch zu keinen spielentscheidenden Szenen.

Die Beteiligung der Bayern an dem Wechsel-Chaos reiche "auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen", sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des Sportgerichts.

"Wir freuen uns über diese Entscheidung, die unsere Auffassung bestätigt hat", äußerte der Münchner Vorstandschef Oliver Kahn auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zum DFB-Urteil.

Schiedsrichter-Team in der Schuld

Das Schiedsrichter-Team sei seinen Pflichten "in mehrfacher Hinsicht schuldhaft nicht nachgekommen", fügte Oberholz hinzu. Der vorliegende Fall sei auch nicht vergleichbar mit dem Wechselfehler des VfL Wolfsburg, der im DFB-Pokal bei Preußen Münster unerlaubt einen sechsten Auswechselspieler in die Partie gebracht hatte. Dem VfL war danach der Sieg aberkannt worden.

In der Tabelle liegen die Bayern somit nun weiter neun Punkte vor Verfolger Borussia Dortmund an der Spitze. Freiburg belegt den zur Teilnahme an der Europa League berechtigenden Rang fünf - mit drei Punkten Rückstand auf RB Leipzig auf Champions-League-Platz vier und mit einem Zähler Vorsprung auf die sechstplatzierte TSG 1899 Hoffenheim.