Jörg Jakobs vom 1. FC Köln

Fall Potočnik 1. FC Köln vor dem CAS: Extern beraten oder offizieller Kontakt?

Stand: 05.10.2023 15:40 Uhr

Dem 1. FC Köln droht weiter eine Transfersperre durch die FIFA. In der Berufungsverhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof argumentiert der FC, dass der frühere Sportdirektor Jörg Jakobs Kontakt zu dem Jugendspieler Potočnik aufgenommen haben soll - aber nur als "externer Berater".

Der 1. FC Köln hat nur einen Punkt aus sechs Spielen der Bundesligasaison 2023/24 geholt. Dabei schoss die Mannschaft von Trainer Steffen Baumgart lediglich vier Tore. Die Aussage der Vereinsspitze aus dem Sommer, dass der Kader gut und breit aufgestellt sei, wirkt inzwischen überholt.

Baumgart kündigte auch schon an, dass im Winter neue Spieler geholt werden sollen. Es gibt allerdings zwei Probleme: Zum einen ist die finanzielle Lage des FC angespannt, zum anderen ist weiter offen, ob neue Spieler auch in der Rückrunde schon einsatzbereit wären.

Vorwurf Vertragsbruch

Nach wie vor droht dem Klub, dass ihm in zwei Wechselperioden die Erlaubnis verweigert wird, neue Spieler zu registrieren. Die allgemein als "Transfersperre" geltende Sanktion wurde im März 2023 vom Weltverband FIFA verhängt, weil der 1. FC Köln im Januar 2022 den damals 16 Jahre alten Slowenen Jaka Čuber Potočnik zum Vertragsbruch angestiftet habe.

Der Vorgang in Kürze: Am 30. Januar 2022 kündigte Potočniks Mutter den Vertrag mit Olimpija Ljubljana mit der Begründung, der Klub habe Vereinbarungen nicht eingehalten. Einen Tag später schlossen Potočnik und der 1. FC Köln einen Vertrag.

Bei einem festgestellten Vertragsbruch muss der neue Klub den Regularien der FIFA zufolge belegen, dass er nichts mit dem Vertragsbruch zu tun hatte - sonst kommt es zu dem Registrierungsverbot von zwei Transferperioden. Das hatte der 1. FC Köln nach Ansicht der FIFA-Kammer nicht geschafft.

Urteil ausgesetzt

Das Urteil der FIFA wurde allerdings im Mai ausgesetzt, bis der Internationale Sportgerichtshof CAS ein Urteil im Berufungsverfahren gefällt habe. Damit wird noch im Lauf des Jahres 2023 gerechnet.

Am 19. und 20. September fand in Lausanne am Sitz des CAS eine Anhörung statt, über die kaum etwas bekannt wurde. Etwa zwei Wochen später berichtete die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf Unterlagen aus der Anhörung, dass die Anwälte der FIFA die Argumentation des 1. FC Köln für "unglaubwürdig" hielten.

Die soll so ausgesehen haben, dass der Bundesligist offiziell erst nach Potočniks Kündigung Kontakt aufgenommen und dann im Eiltempo den Transfer durchgezogen habe.

Vorherige Gespräche werden laut "Bild" von den Kölnern nicht dementiert, sie sollen aber von Jörg Jakobs geführt worden sein, der als "externer Berater" tätig geworden sei und damit offiziell nicht im Namen des FC.

"Freiberuflich als externer Berater"

Die Sportschau fragte beim 1. FC Köln nach, ob dies die Verteidigungslinie gewesen sei. Mit Verweis auf die "nicht öffentliche Anhörung" anwortete der, es bestehe eine "Schweigepflicht".

Zu der juristisch möglicherweise relevanten Frage, in welchem Arbeitsverhältnis Jörg Jakobs damals zum FC stand, nahm der Verein hingegen Stellung. "Jörg Jakobs war im genannten Zeitraum (Mai 2021 bis März 2022) nicht als Sportlicher Leiter der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA tätig. Er agierte freiberuflich als externer Berater der Geschäftsführung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA", schrieb Vereinssprecher Michael Rudolph. Auch mit dem e.V. habe kein Arbeitsverhältnis bestenden. "Als Arbeitnehmer der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA ist Jörg Jakobs schon seit mehreren Jahren ausgeschieden", heißt es in der Antwort des Klubs. Zum 31. Januar 2018, das hatte der Verein damals mitgeteilt, war der Vertrag mit Jakobs als Sportdirektor aufgelöst worden.

Seitdem beide Seiten wieder zusammenfanden und auch noch aktuell soll der oft als Kaderplaner bezeichnete Jakobs dann als Berater, also auf Honororbasis, tätig gewesen sein.

Die "Bild-Zeitung" zitiert die Anwälte der FIFA mit folgenden Aussagen: "Kölns Argumentation ist einfach unglaubwürdig und nicht haltbar." Außerdem heißt es: "Wenn Kölns Annäherungen nicht der Grund für die Vertragskündigung waren, haben sie den Spieler mindestens dazu ermutigt."

Solche Feinheiten könnten eine Rolle bei der Urteilsfindung des CAS spielen. Dem 1. FC Köln wäre schon ein bisschen geholfen, sollte die "Transfersperre" nur für eine Wechselperiode gelten.