Zwei Mikrofone von Dazn

Übertragungsrechte Bundesliga Schiedsspruch - DFL muss Teil-Auktion neu durchführen

Stand: 25.09.2024 18:57 Uhr

Im Konflikt zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Streamingdienst "DAZN" um die Auktion für die Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga hat es am Dienstag (24.09.2024) eine Entscheidung eines Schiedsgerichts gegeben. Demnach wurde der Klage des Streaminganbieters teilweise stattgegeben.

Der Schiedsspruch sieht vor, dass die DFL die umstrittene Teil-Auktion des Rechtepakets B neu durchführen muss. Details zur Fortsetzung der Medienrechte-Vergabe will der Ligaverband "nach weiterer inhaltlicher Abstimmung im DFL-Präsidium" veröffentlichen. Die Begründung der Entscheidung des Schiedsgerichts wird den streitenden Parteien erst im November zugestellt.

Mitte April hatte die DFL die Auktion der deutschsprachigen Medienrechte für die vier Spielzeiten von 2025/26 bis 2028/29 ausgesetzt. Konkret geht es um ein Rechtepaket für die Live-Rechte an den Samstagsspielen um 15.30 Uhr sowie die Einzelspiele am Freitagabend und die Relegation (insgesamt 196 Spiele pro Saison).

Die Positionen:

  • "DAZN" fühlt sich diskriminiert, weil sein Angebot abgelehnt wurde, obwohl es "das finanziell attraktivste und überzeugendste" gewesen sei. Das Gebot soll sich auf 400 Millionen Euro pro Saison - also 1,6 Milliarden Euro insgesamt - belaufen haben.
  • Die DFL akzeptierte die von "DAZN" abgegebenen Finanzgarantien nicht. Deshalb soll das entsprechende Paket trotz eines niedrigeren Angebots bereits an "Sky" gegangen sein.

Daraufhin hatte "DAZN" das Schiedsgericht angerufen, an der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) wurden die Argumente vorgebracht.

Eine Kamera bei einem Bundesligaspiel

Eine Kamera bei einem Bundesligaspiel

DFL akzeptiert Schiedsspruch

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat angekündigt, nach dem Schiedsspruch keine weiteren rechtlichen Maßnahmen einzuleiten. "Die DFL hat stets betont, dass sie von allen Beteiligten im Sinne eines klaren Prozesses erwartet, einen Schiedsspruch zu akzeptieren. Daran wird sich die DFL nun selbstverständlich halten", teilte der Ligaverband am Mittwochabend (25.09.) nach einer Sitzung seines Präsidiums mit. 

Die DFL begrüße, "dass es nun eine Entscheidung zum Sachverhalt gibt", hieß es weiter. Konkrete Informationen, wie und wann es bei der Ausschreibung des Rechtepakets B weitergeht, gab es derweil noch nicht. Das DFL-Präsidium werde erst "nach weiterer juristischer Bewertung in den kommenden Tagen über die nächsten Schritte entscheiden".

Durch den Schiedsspruch sehe die DFL "sowohl die Ausgestaltung des mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Auktionsverfahrens bestätigt als auch die Notwendigkeit, dass Bieter das geforderte Sicherheitenniveau erfüllen müssen. Anders bewertet der Schiedsspruch die Frage, in welchen Fällen die DFL Sicherheiten oder Bestätigungen bereits in der Auktion verlangen kann." Jenem werde "die DFL im weiteren Vergabeprozess Rechnung tragen".

Sorge um Medieneinnahmen - für die Klubs drängt die Zeit

Eigentlich sollten schon im ersten Halbjahr alle Rechte vergeben sein. Mit Blick auf die Planungssicherheit drängt bei den 36 Profivereinen mittlerweile die Zeit. Die Klubchefs hoffen auf ein Ende der Auseinandersetzung, damit die Auktion weitergehen kann. Schließlich sind die Medieneinnahmen die größte Einnahmequelle der Vereine. Im März beginnt offiziell das Lizenzierungsverfahren, vorher muss die Planung gemacht werden.

In anderen europäischen Märkten ging der Erlös zurück: Italien meldete einen leichten Rückgang, in Frankreich blieb das Ergebnis weit hinter den Erwartungen. Das will die DFL vermeiden. Im laufenden Vertragszyklus 2021 bis 2025 erhalten die Vereine rund 1,1 Milliarden Euro pro Saison - was bereits einem jährlichen Minus von 100 Millionen im Vergleich zum vorhergehenden Zyklus entspricht.

Ende des Alleinerwerbsverbots

Das Ende des Alleinerwerbsverbots, auch bekannt als No-Single-Buyer-Rule, ist eine wesentliche Änderung in der neuen Ausschreibung. Diese Regelung aus den bisher jüngsten Ausschreibungen besagte, dass nicht ein einzelner Pay-TV-Anbieter alle Live-Rechte kaufen darf, sondern mindestens zwei beteiligt sein müssen. Bis 2025 teilen sich "Sky" und "DAZN" diese Rechte. Bei der laufenden Auktion könnte ein einzelner Sender alle Pay-TV-Rechte erwerben.

Mit dem freigegebenen Modell ist zudem der Wegfall der Bundesliga-Zusammenfassung im Free-TV am Samstag ab 18.30 Uhr möglich, wie sie derzeit von der Sportschau angeboten wird. Bei dieser nun ausgeschriebenen Variante wären die Höhepunkte im frei zugänglichen Fernsehen erst von 19.15 Uhr an zu sehen. Bei einer zweiten Variante bliebe es bei einer Zusammenfassung um 18.30 Uhr.