Kamila Walijewa bei ihrer Kür in Peking

Eiskunstlaufen Fall Walijewa - Auch Eiskunstlauf-Weltverband ruft Cas an

Stand: 22.02.2023 18:33 Uhr

Nach der Welt-Anti-Doping Agentur WADA wird auch die Internationale Eislauf-Union ISU im Fall Walijewa den CAS anrufen. Die russische Anti-Doping-Agentur hatte die Eiskunstläuferin im Januar freigesprochen.

Auch die Internationale Eislauf-Union (ISU) will im Doping-Fall der Eiskunstläuferin Kamila Walijewa Einspruch gegen eine Entscheidung aus Russland einlegen. Damit folgt der Weltverband der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Die WADA hatte am Dienstag (21.02.2023) angekündigt, den Fall Walijewa vor das CAS bringen zu wollen.

Start trotz positiven Dopingtests

Die russische Europameisterin war im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden. Bekannt wurde dies aber erst bei den Olympischen Winterspielen in Peking im Februar 2022 nach dem Team-Wettbewerb, in dem Russland Gold vor den USA und Japan gewonnen hatte.

Im Januar 2023 hatte die Antidoping-Agentur Russlands (RUSADA) auf eine Streafe verzichtet und der mittlerweile 16-Jährigen als einzige Sanktion den russischen Meistertitel aberkannt. Auch fast ein Jahr nach Olympia bleibt damit die Wertung im Teamwettbewerb mit einem Sternchen versehen.

ISU fordert Entscheidung über Olympia 2022

Wie die ISU am Mittwoch mitteilte, wurde nach eingehender Prüfung der RUSADA-Entscheidung und der Fallakte beschlossen, beim CAS Berufung einzulegen. Die ISU beantragt eine Sperre "ab dem 25. Dezember 2021 und die Disqualifikation aller in diesem Zeitraum erzielten Ergebnisse". Die Länge der Sperre liege im "freien Ermessen" des CAS. Die WADA hatte am Tag zuvor eine vierjährige Sperre gefordert.

WADA fordert vierjährige Sperre

Die WADA hatte bereits im November den CAS angerufen, weil die RUSADA die Ergebnisse ihrer Untersuchungen lange Zeit nicht veröffentlichte. Die RUSADA begründete dies zunächst damit, dass die damals 15 Jahre alte Läuferin als "geschützte Person" zu gelten habe.