Turnen | Sexualisierte Gewalt Sexualisierte Gewalt: Prozess gegen Turntrainer beginnt von vorne

Stand: 18.03.2022 13:15 Uhr

Vor dem Landgericht Erfurt läuft seit Donnerstag das Verfahren gegen einen früheren Turntrainer aus Weimar. Der Mann soll seine ehemaligen Turnerinnen sexuell missbraucht haben. In einem ersten Prozess verurteilte ihn das Landgericht Erfurt zu eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Der BGH hob dieses Urteil in Teilen auf. Jetzt ging das Ganze wieder von vorne los.

"Und dann habe ich den Entschluss gefasst, okay jetzt muss ich was machen. Jetzt muss ich stark sein, bin zur Polizei gegangen und habe meine Aussage gemacht." So erinnert sich die ehemalige Turnerin Lea (Name von der Redaktion geändert) an den Januar 2016.

In einem Interview mit der Sportschau vor drei Jahren bezeichnet sie ihre Aussage bei der Polizei damals als "Befreiungsschlag". Sie hat den Fall ins Rollen gebracht. Nicht ahnend, dass das Ganze auch sechs Jahre später immer noch nicht beendet sein würde.

Neun Betroffene bringen den Fall ins Rollen

Acht weitere ehemalige Turnerinnen, hatten sich Lea angeschlossen. Ihr Ziel: verhindern, dass ihr früherer Trainer sich weiterhin an jungen Sportlerinnen vergreifen kann. Eine der Betroffenen, wir nennen sie Karolin, ist zum Auftakt des neuen Prozesses gegen ihren ehemaligen Trainer nach Erfurt gekommen. Sie sei aufgeregt und habe auch Angst, hier zu sitzen und den Mann zu sehen. Dennoch wirkt sie entschlossen. Hat sich ganz bewusst entschieden, dem Gericht zu schildern, wie es ihr in den letzten Jahren ergangen ist.

Bei ihrer Aussage bei der Polizei vor sechs Jahren habe sie das erste Mal überhaupt über das gesprochen, was der Angeklagte ihr angetan hat, schildert die junge Frau. Bis dahin sei alles "in einer ganz großen Schublade" gewesen. Irgendwann habe sie ihren Umgang damit gefunden.

Erstes Urteil enttäuschte die Betroffenen

Auch ihre Aussage vor sechs Jahren bei der Polizei hat mit dazu beigetragen, dass es 2018 zum Prozess kam. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Trainer in mehr als 80 Fällen seine Turnerinnen sexuell missbraucht hatte. Im September 2018 fiel das Urteil: Drei Jahre und acht Monate Haft.

"Das ist nicht fair gegenüber dem, was wir seit Jahren durchmachen. Ich werde mein Leben lang nicht damit abschließen", beschreibt Karolin, wie sie über das Urteil damals dachte und immer noch denkt.  

Viele, die den Prozess beobachtet haben, sehen das genauso. Und doch: "Wenn nicht 2016 Anzeige erstattet worden wäre, hätte dieser Täter weitergemacht. Der wäre nicht gestoppt worden. Und nur durch diese Anzeige und durch das juristische Verfahren, was dann gefolgt ist, wurde er gestoppt. Zumindest für die Situation in Weimar", erläutert Annette Görg von der Fachberatungsstelle Känguru in Weimar, die einige der Turnerinnen betreut hat.

Bundesgerichtshof hebt erstes Urteil in Teilen auf

Der Verein hatte den Trainer bei Bekanntwerden der Vorwürfe entlassen. Ins Gefängnis musste der Mann nach dem Urteil 2018 nicht. Obwohl er ein Teilgeständnis abgelegt hatte, ging er in Revision - der Bundesgerichtshof musste entscheiden. Offenbar hatte das Landgericht Erfurt sowohl während der Verhandlung 2018 als auch in der Urteilsbegründung gravierende Fehler gemacht. Das oberste deutsche Gericht hob das Urteil zum Teil auf, ordnete eine neue Verhandlung an.

Seit Lea im Januar 2016 ihre Anzeige erstattet hat, bis zum erneuten Beginn des Verfahrens am 17. März 2022, sind mehr als sechs Jahre vergangen. "Eine ungewöhnlich lange Zeit", so Rechtsanwältin Nadine Maiwald, die eine der Nebenklägerinnen vertritt. Die Lebensumstände der Betroffenen haben sich in dieser Zeit verändert. Die meisten möchten Abstand zum Geschehenen haben, sind deshalb zum Auftakt des neuen Prozesses nicht erschienen.

Spirale der Abhängigkeit

Karolin geht einen anderen Weg. Seit einem Jahr sei sie in Therapie: "Ich fühle mich stark genug, heute hier zu sitzen", sagt sie und beschreibt das, was sie rückblickend immer noch stark beeinträchtigt: die Machtstrukturen beim Turntraining. Es sei ein Drill gewesen, die Turnerinnen wie Marionetten: "Ihr müsst, pünktlich sein, ihr müsst dünn sein, ihr müsst gut in der Schule sein", hätte der Trainer verlangt.

Ihre Mitstreiterin hatte damals das Verhalten des Trainers als "Zuckerbot und Peitsche" beschrieben. Er habe die Turnerinnen in ein Abhängigkeitsverhältnis "hineinspiralisiert", aus dem sie nicht mehr herausgekommen seien, so die ehemalige Turnerin, die den Fall ins Rollen gebracht hatte, vor drei Jahren im Interview mit der Sportschau.

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Andrea Schültke, Sportschau, 13.07.2019 19:05 Uhr

Die ganze Turngruppe sei damals miteinander befreundet gewesen, beschreibt Karolin im Gerichtssaal die Situation im Verein vor mehr als zehn Jahren. Was der Trainer vielen von ihnen angetan habe, hätten sie damals nicht gewusst. Wenn sie jetzt an ihn denke empfinde sie "Hass und Ekel", so die junge Frau während der Angeklagte nur wenige Meter von ihr entfernt sitzt und das Ganze äußerlich unbeeindruckt anhört.

Entschuldigung abgelehnt

Als sein Anwalt der jungen Frau eine Entschuldigung des Angeklagten anbietet, lehnt diese entschieden und voller Überzeugung ab. Damit macht sie unmissverständlich klar: Das, was der Mann ihr und ihren Freundinnen angetan hat, ist nicht zu entschuldigen.

Der Richter betont ausdrücklich, dass er den Aussagen der Betroffenen glaube und wie sehr die junge Frau, die stellvertretend für die anderen im Saal ist, ihn mit ihrer Stärke beeindruckt. Dennoch lässt er keinen Zweifel daran: Der Angeklagte wird mit einer deutlich geringeren Strafe davonkommen, als im ersten Verfahren. Die lange Zeit, die vergangen ist, wird zu seinen Gunsten gewertet.

Bewährungsstrafe scheint möglich

Außerdem will der Richter einzelne Fälle des Verfahrens einstellen und so vermeiden, dass die Betroffenen erneut zur Sache aussagen müssen, um diese nicht noch mehr zu belasten. Auch dadurch wird sich das Strafmaß weiter verringern. "Wir waren bei drei Jahren und acht Monaten und ich muss sagen, eine Bewährungsstrafe kann nicht mehr ausgeschlossen werden", vermutet Anwältin Nadine Maiwald. Das würde bedeuten, der Angeklagte müsste nicht ins Gefängnis.

"Das Urteil war schon 2018 ein Hohn und überhaupt nicht gerechtfertigt für das, was an Taten da zugrunde liegt. Wenn es jetzt zu einer Bewährungsstrafe kommt, potenziert sich dieses Gefühl der Betroffenen in Bezug auf das Urteil", befürchtet Fachberaterin Annette Görg. Es könnte ein fatales Signal werden an Betroffene, die in ihrem Verein ähnliche Gewalterfahrungen gemacht haben. Sie könnten sich fragen: Warum setze ich mich den großen psychischen Belastungen eines Verfahrens aus, wenn der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.

Urteil möglicherweise schon am Dienstag

So werden es wohl auch die Turnerinnen aus Weimar sehen. Sie seien Freundinnen gewesen, diese Freundschaft habe der Angeklagte durch seine Taten zerbrochen. Durch den Prozess aber seien sich die jungen Frauen wieder sehr nah, beschreibt Karolin die aktuelle Situation der Nebenklägerinnen untereinander. Den zuhörenden im Saal wird klar: Diese jungen Frauen haben sich gegenseitig stark gemacht.

Auch mit dem Wissen von heute, dass ein Verfahren so lange dauern kann, würde sie wieder vor Gericht ziehen, sagt Karolin: "Ich würde es machen um zu zeigen, wir sind laut und wir müssen uns nicht verstecken." Bereits am Dienstag könnte das Urteil fallen.