Sportpolitik | Ukraine-Krieg Völkerrechtler Tams: "Satzungen im Weltsport müssen präzisiert werden"

Stand: 14.03.2022 20:37 Uhr

Große Verbände im Weltsport wie der Internationale Fußball-Verband FIFA, das Internationale Olympische Komitee IOC oder der Welt-Schwimmverband FINA reagieren mit unterschiedlicher Härte und Geschwindigkeit auf Russlands Überfall auf die Ukraine. Im Turnen durfte ein Athlet sogar Propagandasymbole der russischen Armee bei einer Siegerehrung präsentieren.

Neben der Tatsache, dass Russlands strategisch aufgebauter sportpolitischer Einfluss sich dabei erfolgreich durchsetzt, liegt die Ursache auch darin, dass viele der relevanten Verbandssatzungen gravierende Schwächen aufzeigen. Der Völkerrechtler Christian J. Tams, Direktor des Glasgower Zentrums für Internationales Recht und Sicherheit, über die rechtlichen Defizite und den Grund, warum gerade das IOC eine sehr gute Handhabe hätte, gegen Russen vorzugehen.

"Grundlage für Sanktionen muss in Statuten zu finden sein"

Inwiefern können internationale Sportorganisationen wie IOC oder FIFA und UEFA tatsächlich ihr Mitglied Russland, sei es als Nationalverband, als Nationales Olympisches Komitee oder dessen Athleten ausschließen, weil dessen Staat völkerrechtsrechtswidrig handelt?

Christian J. Tams: Das ist in Ausnahmefällen möglich. Dabei muss man aber unterscheiden. Einerseits nach der Person oder Einrichtung, die sanktioniert wird. Je näher diese dem Staat steht, umso eher kann sie für dessen völkerrechtswidriges Verhalten sanktioniert werden – also Verbände leichter als etwa individuelle Athleten. Andererseits hängt es auch davon ab, welchen Sportverband man sich anschaut. Denn die Grundlage für die Sanktionen muss immer in den Statuten der Sportorganisationen zu finden sein. Und die weisen große Unterschiede auf.

Bei welcher Organisation fällt es leichter, bei welcher schwerer?

Tams: In der Olympischen Charta etwa ist es so, dass dieser Werte-Bezug, die Betonung auf Frieden und die Werte des Olympismus, besonders ausgeprägt ist. Und wenn man jetzt auf Angriffskriege reagiert, die den Olympischen Frieden und Werte des Olympismus eklatant verletzen, dann ist ein Durchgriff auf Verbände oder auch Sportlerinnen und Sportler einfacher möglich. Andere Verbände haben eher technische Statuten, die den Bezug zum Frieden nicht so deutlich herausstellen, da ist es schwieriger. Was sich in den Statuten vieler internationaler Sportvereinigungen eben in der Olympischen Charta des IOC, auch in den FIFA-Statuten wiederfindet, ist die Bezugnahme auf zwei Aspekte: zum einen ein Diskriminierungsverbot, zum anderen eine Verpflichtung für Sportverbände zur Förderung und dem Respekt vor internationalen Menschenrechten. Und ein Angriffskrieg beinhaltet ja in fast allen Fällen zugleich die massive Verletzung von Menschenrechten.

Das IOC hat prominente russische Mitglieder, die frühere Weltklasse-Athletin Jelena Isinbajewa oder als Ehrenmitglied Witali Smirnow. Sehen Sie eine Handhabe, da auch aufgrund der Charta gegen die Mitglieder vorzugehen, sie auszuschließen, obwohl das IOC sie eher als eigene Botschafter des Olympismus in Russland definiert?

Tams: Im Grunde kann man gegen Mitglieder von Sportgremien vorgehen. Die meisten Statuten enthalten Regelungen, die etwa die Suspendierung oder den Ausschluss von Mitgliedern zulassen, wenn diese ihre Pflichten verletzt haben. Da muss man prüfen: Was haben die Sportfunktionäre gesagt, wie haben sie sich geäußert, haben sie etwa Solidaritätsadressen abgegeben, indem sie etwa den Angriffskrieg gutheißen? Dann ist ein Ausschluss sicher möglich. Haben sie das nicht getan und im Prinzip nur die Nationalität eines Staates, mit dem man sich kritisch auseinandersetzt, dann ist es schwieriger.

Würde dementsprechend zum Beispiel einfach der Umgang reichen, den der Münchner Oberbürgermeister Reiter mit seinem Chefdirigenten pflegte? So dass Verbände wie das IOC einfach die betroffenen Russen mit Fristsetzung anschreiben können und eine ausdrückliche Distanzierung von Putin und seinem Angriffskrieg einfordern und, sollte die nicht eingehen, das dann als die betreffende Pflichtverletzung gewertet werden darf?

Tams: Jetzt bin ich kein Arbeits- oder Satzungsrechtler. Aber das erschien mir auch bei dem Münchner Dirigenten problematisch, dass man faktisch eine Verurteilung des Krieges, also eine ganz bestimmte Meinungsäußerung, einfordert und mit Sanktion droht. Der Unterschied zwischen den beiden Fällen ist sicher, dass es einmal um ein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis geht und im Fall der Sportverbände um den Status gewählter Gremienmitglieder. Aber mir scheint es in beiden Fällen heikel, dass man die Leute zwingt, sich in einer bestimmten Weise politisch zu äußern. Das ginge mir zu weit. Was sicher möglich ist: Man kann berücksichtigen, ob sie sich zugunsten des Angriffskrieges eines Regimes, das das Völkerrecht mit Füßen tritt, positioniert haben.

"Der Sport steht immer in Querbeziehungen zur Politik"

Inwiefern haben Sportverbände trotz der zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahren, etwa in Georgien 2008, Sanktionsmöglichkeiten ungenügend in ihren Satzungen berücksichtigt?

Tams: Ich denke, es ist im Grunde richtig, dass die Sportverbände die Angemessenheit ihrer Sanktionen selbst beurteilen - so wie sie das jetzt tun. Und die Satzungen sehen Sanktionen ja durchaus vor. Aber eine der Lehren aus dem Fall ist, dass die Sportverbände sich schwer tun, auf Fehlverhalten, das außerhalb des Bereichs des Sports selbst liegt, zu reagieren und bei einem Staat, der das Völkerrecht verletzt, auf die Sportverbände und die Sportler 'durchzugreifen'. Die Satzungen der Sportverbände müssten jetzt präzisiert werden: Unter welchen Umständen gibt es für Mitglieder eine Pflicht, sich gegen eklatante Verletzungen etwa des Gewaltverbots zu positionieren? Unter welchen Umständen kann etwas, was nominell außerhalb des Sports liegt, für einen Sportfunktionär rechtlich maßgeblich sein?

Der Sport sagt immer, er halte die Politik heraus. Inwieweit ist der Sport per se politisch und kann sich da gar nicht heraushalten?

Tams: Ja, das ist ein Mythos. Der Sport steht immer in Querbeziehungen zur Politik. Teilweise nutzt ihm das, teilweise will er es ignorieren. Aber Fälle wie dieser zeigen ja eigentlich, wie naiv die These vom apolitischen Sport ist. Bei den Olympischen Spielen in Peking haben wir wieder emphatische Bekenntnisse vieler Sportfunktionäre zur apolitischen Rolle des Sports gehört, der gegenüber der großen Politik neutral sein müsse. Und wenige Wochen später macht der Sport zu Recht mit, wenn politischer Druck auf Russland ausgeübt wird, zeigt Solidarität zugunsten der ukrainischen Opfer des Angriffskrieges und schließt russische Sportfunktionäre und Teams aus. Binnen eines Monats haben Sportfunktionäre beide Positionen eingenommen.

"Doping-bezogene Sanktionen sind einfacher gelagert"

Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, zum Beispiel das russische Staatsdoping, das auch allen Werten des Sports widerspricht, sie sogar verhöhnt, so wie jetzt rigoroser mit einem Totalausschluss aller russischen Verbände und Athleten zu sanktionieren?

Tams: Doping-bezogene Sanktionen sind im Vergleich zu den jetzt aktuellen Fragen einfacher gelagert. Anders als bei einem Angriffskrieg, bei dem das Fehlverhalten außerhalb des Sports liegt, verstößt das systematische Doping direkt gegen sportliche Regelungen. Ich weiß, dass zum Teil gesagt wurde, dass internationale Sportverbände zu milde waren, weil sie russischen Athleten durch die Hintertür die Möglichkeit gegeben haben zu starten. Das kann man ja vielleicht im Rückblick auch kritischer sehen, muss aber auch berücksichtigen, dass viele der Sanktionen vor dem CAS, dem Internationalen Sportgerichtshof, überprüft und abgemildert wurden.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten, russischen Verbänden, Funktionären, Klubeigentümern oder den Athleten zustehende Gelder zu entwenden, um sie für einen Sonderfonds für Reparationen zum Wiederaufbau der Ukraine zu gebrauchen?

Tams: Der organisierte Sport kann Solidaritätsfonds auflegen, etwa zur Unterstützung ukrainischer Opfer. Ob er dazu auch Gelder einsetzen kann, die sonst an russische Einrichtungen geflossen werden, etwa Preisgelder oder Prämien? Das ist mir nicht so klar. Dies mag den Symbolwert einer Unterstützungsleistung erhöhen, erscheint mir aber rechtlich kompliziert.

Das Gespräch führte Jörg Winterfeldt