Thomas Kurschilgen

Schwimmen Prozessauftakt: Ex-Sportdirektor wehrt sich gegen Kündigung durch Schwimmverband

Stand: 27.01.2022 17:54 Uhr

Vor dem Landgericht Kassel fand am Donnerstag (27.01.2022) das Zivilverfahren von Thomas Kurschilgen gegen den Deutschen Schwimmverband statt. Der DSV hatte seinen Sportdirektor im Frühjahr 2021 zunächst freigestellt, dann fristlos entlassen. Ein Grund für die Kündigung wurde nicht genannt. Kurschilgen geht juristisch dagegen vor. Heute trafen sich Kläger und Beklagter vor Gericht.

Nach gut 90 Minuten war die Verhandlung ohne greifbares Ergebnis beendet. Die von Richter Hubert Neumeier mehrfach angeregte außergerichtliche Einigung kam nicht zustande.

Der Deutsche Schwimmverband (DSV), vertreten durch Vizepräsident Wolfgang Rupieper, gab sich verhandlungsbereit, bot durch seinen Anwalt Dirk Brand eine Abfindung und ein "sehr gutes Zeugnis" an. Eine vom Kläger in die Diskussion gebrachte öffentliche Entschuldigung lehnte der Verband jedoch genauso ab, wie den Vorschlag, Kurschilgen volle Bezüge bis zum Ende der Vertragslaufzeit Ende 2024 zu gewähren. Das wäre eine Summe von einer halben Million Euro.

Gründe für Kurschilgens Entlassung erstmals öffentlich

Mehrfach hatte der Richter versucht, einen Vergleich herbeizuführen und betont, dass sich andernfalls eine Entscheidung sehr lange hinziehen werde. Thomas Kurschilgen scheint bereit, das in Kauf zu nehmen. Der entlassene DSV-Sportdirektor war persönlich vor Ort und betonte, seine Reputation und sein guter Ruf seien durch die öffentlich diskutierten Vorwürfe schwer beschädigt worden.

Um diesen wiederherzustellen brauche er ein Urteil, wann immer das komme. Er sei überzeugt, keine Pflichtverletzung begangen zu haben, sagte Kurschilgen und reagierte damit auf die in der Verhandlung erstmals öffentlich gewordenen Gründe, die der DSV für die am 1. März 2021 erfolgte fristlose Kündigung des Sportdirektors anführt.

DSV sieht Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen

Ein Grund steht im Zusammenhang mit dem Fall des ehemaligen Bundestrainers Freiwasserschwimmen, Stefan Lurz. Eine Athletin hatte Lurz in einer E-Mail sexuelle Übergriffe vorgeworfen und wie vor Gericht nun bekannt wurde, darin vier weitere mutmaßlich Betroffene namentlich genannt.

Kurschilgen sei im Umgang mit dem Fall seiner Pflicht zur Aufklärung nicht nachgekommen, behauptet der DSV. Kurschilgen bestreitet Pflichtverletzungen im Umgang mit dem Fall Lurz und führte dafür Schriftwechsel als Belege an.

Ende des Verfahrens zunächst nicht in Sicht

Der DSV wirft seinem ehemaligen Sportdirektor darüber hinaus vor, gegen Förderrichtlinien verstoßen zu haben, indem er öffentliche Gelder für die Stelle des Schwimmtrainers Norbert Warnatzsch am Bundesstützpunkt Magdeburg beantragt habe. Aufgrund dessen Vergangenheit als Trainer des Stasi-Klubs Dynamo Berlin hätten für Warnatzsch keine Fördermittel beantragt werden dürfen, argumentierte der Verband. Auch in diesem Zusammenhang bestritt Kurschilgen im Rahmen des Verfahrens eine Pflichtverletzung.

Nun werden die Parteien Schriftsätze austauschen, es wird weitere Fristen und Termine geben. Ein Ende des Verfahrens ist zunächst nicht in Sicht. Dass es doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, scheint nach diesem Verhandlungstag unwahrscheinlich.