Kölns Geschäftsführer Christian Keller

Transfersperre 1. FC Köln will gegen "absurdes Urteil" vorgehen

Stand: 30.03.2023 13:45 Uhr

Der 1. FC Köln will gegen das "komplett absurde Urteil" der FIFA Berufung beim internationalen Sportgerichtshof CAS einlegen. Vom Urteil sei man "total überrascht" worden.

Die Rheinländer dürfen laut dem Urteil der "Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten" der FIFA in den nächsten beiden Transferperioden im Sommer und im Winter keine Spieler verpflichten, weder national noch international. Der 1. FC Köln will sich gegen diese Transfersperre wehren, die die FIFA wegen der Umstände bei der Verpflichtung eines U19-Spielers gegen den Verein verhängt hat.

"Wir prüfen gerade das Urteil und die Begründung sorgfältig und in Ruhe, um keine Fehler zu machen", so FC-Geschäftsführer Sport Christian Keller. 21 Tage hat der Verein nun Zeit, beim internationalen Sportgerichtshof CAS Berufung einzulegen - nächste Woche soll dies geschehen.

Dabei hofft der FC zunächst auf eine vorübergehende Aufhebung. "Die FIFA hat aus unserer Sicht ein komplett absurdes Urteil ohne jede Grundlage getroffen", so die Bewertung von Keller. Gegenüber dem WDR räumte er ein: "Wir sind vom FIFA-Urteil komplett überrascht worden."

Auch Gespräche brachten keine Einigung

Im vergangenen August habe man ein freundliches, fast 90-minütiges Gespräch mit Vertretern von Olimpija Ljubljana über den Wechsel des slowenischen U19-Stürmers Jaka Cuber Potocnik geführt, um den Sachverhalt zu klären.

Kölns U19-Stürmer Jaka Cuber Potocnik in Aktion.

Kölns U19-Stürmer Jaka Cuber Potocnik in Aktion.

"Forderungen von Ljubljana komplett fern jeglicher Realität"

Der FC habe damals Ljubljana ein Angebot gemacht, "was deutlich besser war als das, was man in der Zwischenzeit zugesprochen bekommen hat. Sie haben jetzt 52.000 Euro zugesprochen bekommen. Das was wir angeboten haben, hat sich in einer ganz anderen Größenordnung bewegt."

Zu einer Einigung sei es wegen überzogener Forderungen der Slowenen nicht gekommen. "Das, was Ljubljana gefordert hatte, war komplett fern jeglicher Realität", so Keller.

Ljubljana: "Einigung nicht möglich"

Ganz anders hatte sich Ljubljanas Vizepräsident Christian Dollinger laut Medienberichten zum Scheitern der Verhandlung mit den Kölnern geäußert. Man hätte die Angelegenheit eigentlich friedlich lösen wollen und wäre sehr überrascht gewesen, dass das auf kollegialer Club-Ebene nicht möglich gewesen sei.

Hintergrund der einjährigen Transfersperre ist die Verpflichtung des slowenischen U19-Stürmers Jaka Cuber Potocnik, den der FC im vergangenen Jahr ablösefrei verpflichtet haben soll, und die im Januar eingereichte Klage seines Ex-Vereins Olimpija Ljubljana.

Dreijahresvertrag gekündigt

Demnach habe Potocnik im Juni 2021 einen Dreijahresvertrag geschlossen, den er selbst und seine Mutter unterschrieben hätten. Laut Klageschrift habe sich ein halbes Jahr später im Januar seine Mutter per Mail beim Verein beschwert und angegeben, ihrem Sohn gegenüber würden Absprachen wie das Training mit der 1. Mannschaft und die Arbeit mit einem persönlichen Fitnesstrainer nicht eingehalten. Am 30.01.2022 soll die Mutter den Vertrag gekündigt haben.

Nur einen Tag später verpflichtete der 1. FC Köln laut FIFA dann Potocnik - als einen Spieler, der laut Köln "nicht unter Vertrag steht", worauf hin sich sein Ex-Verein Ljubljana beschwerte.

Vertragskündigung nur mit triftigem Grund

Ein Vertrag darf aber laut FIFA nicht ohne triftigen Grund aufgelöst werden. "Das ist hier wohl der springende Punkt", urteilt der Sportrechtler Paul Lambertz. "Das wirkt auch auf mich wie eine Strafe, die relativ hochgegriffen ist. Wenn man sich die Fehlverhalten anderer, internationaler Klubs anschaut, dann wirken zwei Transferperioden etwas hart."

Der 1. FC Köln dürfte sich in der Berufung auf zwei Hoffnungen stützen: Zum einen, dass der CAS Potocniks Kündigung in Ljubljana doch noch als rechtens anerkennt. Zum anderen, dass die Richter die Strafe ebenfalls als zu hart einschätzen.

Berufung wenig Erfolg versprechend

Bei der FIFA beruft man sich im Urteil auf  Paragraph 17.4 der Regeln zur Spielerregistrierung, nach der für den 1. FC Köln die Umkehr der Beweislast gelten würde. Demnach müßte der FC nachweisen, dass er Jaka Cuber Potocnik nicht zum Vertragsbruch angestiftet hat, was schwierig bis nahezu unmöglich werden dürfte.

"Im Urteil steht nicht, dass der 1. FC Köln den Spieler zum Vertragsbruch angestiftet hat", so Keller. "Im Urteil steht, dass wir das Gegenteil nicht beweisen können. Wie sollen wir etwas beweisen, was wir nicht getan haben." Zudem habe die FIFA dem FC keine mündliche Anhörung gewährt, obwohl der Klub "jede Menge Zeugen" benannt habe.

Viele offene Fragen

Für den 1. FC Köln gilt es nun viele offene Fragen zu klären: Was würde das Urteil konkret für den FC bedeuteten? Dürfen beispielsweise Leihspieler, deren Ausleihe abläuft, offiziell registriert und damit auch spielberechtigt eingesetzt werden?

Urteil soll keinen Einfluss auf Derby haben

Keller hofft, dass das Urteil keinen Einfluss auf das wichtige Derby gegen Mönchengladbach am Sonntag (02.04.2023) hat. Mit der Mannschaft sei das Thema intensiv besprochen worden. "Der Sachverhalt wurde erklärt, die Mannschaft darf sich davon nicht beeinflussen lassen. Das hat nichs mit dem Derby zu tun", so Keller.

Gang vor ordentliches Gericht möglich

Sollte das Urteil bestehen bleiben, bliebe den Kölnern auch noch der Gang vor ein ordentliches Gericht. Dem der Geschäftsführer allerdings keine großen Chancen einräumt. "Ich weiß nicht, ob das ein aussichtsreicher Kampf ist."