Sport in Corona-Zeiten Neue Corona-Regeln in RLP: Was ändert sich für den Sport?

Stand: 24.11.2021 15:41 Uhr

Die Corona-Lage wird von Tag zu Tag schlimmer. Jetzt hat auch Rheinland-Pfalz die Regeln ab Mittwoch, den 24. November, verschärft. Wie wirkt sich das auf den Sport aus?

Nachdem die Bundesregierung neue Regeln für den Umgang mit der vierten Corona-Welle festgelegt hat, hat auch das Land Rheinland-Pfalz reagiert. Die Situation auf den Intensivstationen ist nach wie vor angespannt. Deshalb hat die Landesregierung ein neues Warnstufen-System vorgestellt.

Nur noch ein Orientierungswert

Welche Warnstufe gilt, ist nun ausschließlich von der landesweiten Hospitalisierungsinzidenz abhängig. Da diese aktuell den Wert von drei überschritten hat, gilt die Warnstufe zwei. Das bedeutet, dass flächendeckend in ganz Rheinland-Pfalz die 2G-Regel gilt. Dies betrifft auch den Sport. Nicht-immunisierte Personen sind damit aktuell vom Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich ausgeschlossen. Es gilt grundsätzlich Maskenpflicht, außer beim Sporttreiben selbst.

Ausnahmen

Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate werden weiterhin immunisierten Personen gleichgestellt und sind frei von jedweden Beschränkungen. Für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren gilt die 3G-Regel - wenn sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie über einen Testnachweis verfügen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Auch Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Testnachweis verfügen, sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt und damit von der 2G-Regelung nicht betroffen.

Was passiert, wenn der Wert weiter steigt?

Überschreitet die Hospitalisierungsinzidenz die Schwelle von sechs, gilt automatisch die 2G plus-Regel. Dann brauchen Immunisierte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test, um im Innenbereich am Sportbetrieb teilnehmen zu können.

Wird der Wert von neun überschritten, kann die Landesregierung noch schärfere Maßnahmen anordnen. Grundsätzlich gibt es in Rheinland-Pfalz keine regionalen Unterschiede und damit gleiche Maßnahmen für alle.

Veranstaltungen

Zu Veranstaltungen im Innenbereich sind ebenfalls nur geimpfte oder genesene Zuschauer sowie gleichgestellte Personen (s. Ausnahmen) zugelassen. Es gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Die Maske darf abgenommen werden, wenn ein fester Sitzplatz eingenommen wurde oder um Speisen und Getränke zu verzehren. Veranstalter sind weiterhin dazu verpflichtet, ein Hygienekonzept vorzulegen sowie Kontakte zu erfassen.

Bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen entfällt die Maskenpflicht, sofern Tickets zuvor gekauft wurden oder Einlasskontrollen eingerichtet sind.

Bei Veranstaltungen im Außenbereich ohne feste Plätze, ohne Einlasskontrolle und zuvor gekaufte Tickets gilt eine Maskenpflicht, wenn in Warte-Situationen ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.