Radsport | Mountainbike Dopingprozess um Mountainbikerin Grobert wird neu aufgerollt

Stand: 18.11.2021 14:47 Uhr

Der Dopingprozess um die Mountainbikerin Helen Grobert aus Weilheim im Kreis Waldshut muss neu aufgerollt werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe auf SWR-Anfrage mitgeteilt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist der Ansicht, dass die Beweise im ursprünglichen Urteil lückenhaft sind. So sei unter anderem nicht klar bewiesen worden, dass sich Helen Grobert mittels Dopings auch einen Vorteil bei Wettbewerben verschaffen wollte. Solch eine Absicht ist laut Gericht aber Voraussetzung dafür, dass Doping strafbar ist. Bei einer Urinprobe war bei ihr im November 2017 Testosteron nachgewiesen worden.

Besitz des Testosterongels wohl auch fragwürdig

Für das Oberlandesgericht sind auch die Beweise bezüglich des Besitzes des Testosterongels lückenhaft. Es sei mit den Beweisen im Urteil nicht genug nachgewiesen, dass das Testosterongel, das im Haus bei Helen Grobert gefunden wurde, zum Zweck des Dopings im Sport in ihrem Besitz war.

Zur Geldstrafe verurteilt

Helen Grobert wurde im Juni dieses Jahres vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen wegen Dopings zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.750 Euro verurteilt. Ihr Verteidiger Patrik Hinderer hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Er hatte Rechtsfehler in der Sache und im Verfahren gesehen, wie er auf SWR-Nachfrage mitteilte. Wann das Verfahren wieder aufgerollt wird, steht noch nicht fest. Eigenen Angaben zufolge hat das Amtsgericht die Arbeit an dem Fall noch nicht wieder aufgenommen.