Fußball | Corona Corona-"Alarmstufe II" in BW: Das gilt für Fans und Vereine

Stand: 25.11.2021 16:21 Uhr

Seit Mittwoch (24.11.) gilt die "Alarmstufe II" in Baden-Württemberg. Die Auslastung der Stadien wird reduziert, für Fans gelten neue Regeln.

Zuletzt durften die Fußball-Profivereine ihre Stadien mit 2G voll auslasten. Das hat sich seit Mittwoch (24.11.) mit der neuen "Alarmstufe II" geändert. Die neuen Regeln begrenzen die maximale Personenanzahl in den Arenen. Geimpfte brauchen einen Test.

2G-Plus: Geimpfte und Genese brauchen jetzt einen Test

Um Veranstaltungen wie ein Bundesliga-Spiel zu besuchen, müssen die Fans nun die 2G-Plus-Regel erfüllen. Das bedeutet, dass sie zusätzlich zum Impf- bzw. Genesenen-Status einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen müssen. Dieser darf maximal 24 bzw. 48 Stunden (PCR-Test) alt sein. Antigen-Schnelltests werden an diversen Teststellen wieder kostenlos angeboten.

Veranstalter sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise mit digitalen Anwendungen wie Apps zu kontrollieren und mit einem Ausweisdokument abzugleichen. Der gelbe Impfpass in Papierform reicht nicht mehr aus, es muss der QR-Code per App oder in Papierform vorgezeigt werden.

Davon ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre und nicht eingeschulte Kinder bis einschließlich sieben Jahre. Auch minderjährige Schülerinnen und Schüler sind durch Vorlage eines Schülerausweises oder einer Zeugniskopie noch voraussichtlich bis Ende des Jahres von der 2G-Plus-Regel befreit. Volljährige Schülerinnen und Schüler können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen, um Zutritt zu erhalten. Für sie gilt die 2G-Plus-Zutrittsregelung.

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, benötigen eine ärztliche Bescheinigung sowie einen gültigen Antigen- oder PCR-Test.

Weniger Fans, mehr Abstand

In der Alarmstufe II gilt bei Veranstaltungen eine Personenobergrenze. Deshalb dürfen die Vereine ihre Stadien nur noch halb füllen - maximal mit 25.000 Menschen. Außerdem muss im Stadion permanent eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Regeln gelten ab sofort

Der VfB Stuttgart kann beim Flutlichtspiel gegen Mainz 05 am Freitagabend also 25.000 Fans durchs Drehkreuz lassen. Den Vorverkauf für das Spiel haben die Schwaben deshalb vorzeitig beendet.

Auch 1899 Hoffenheim muss aufgrund der neuen Verordnung die Zugangsregeln für seine kommenden Heimspiele verschärfen. Gegen Frankfurt (4. Dezember) und Mönchengladbach (18. Dezember) wird die Gesamtkapazität in der Arena wird auf gut 15.000 Zuschauer reduziert. Den 100 Fans, die am kommenden Samstag zum Auswärtsspiel nach Fürth reisen, wird am Vormittag an der Arena in Sinsheim eine kostenlose Testmöglichkeit angeboten. Die Kosten übernimmt die TSG 1899 Hoffenheim.

Der SC Freiburg trägt sein nächstes Heimspiel am 11. Dezember gegen 1899 Hoffenheim aus. Nach aktuellem Stand dürfte sich die erlaubte Zuschauerzahl auf gut 17.000 Fans beschränken.

Zweitligist Karlsruher SC, der bei seinem letzten Heimspiel gegen den Hamburger SV noch 20.000 Fans begrüßt hatte, darf gegen Hannover 96 am Samstag nur noch 10.000 Fans in den Wildpark lassen.

Der 1. FC Heidenheim bestreitet sein nächstes Heimspiel am 5. Dezember gegen Jahn Regensburg. Nach aktuellem Stand ist eine Auslastung mit max. 7.500 Fans möglich.

Der SV Sandhausen darf seine nächste Heimpartie gegen den SC Paderborn am 4. Dezember vor max. 7.700 Zuschauer austragen.