Verschärfte Corona-Maßnahmen So wirken sich die neuen Beschlüsse auf den Profi- und Breitensport aus

Stand: 23.11.2021 20:06 Uhr

In Berlin und Brandenburg haben die Landesregierungen am Dienstag neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese betreffen auch den Profi- und Breitensport. Das sind die konkreten Auswirkungen der neuen Beschlüsse.

Die vom Berliner Senat am Dienstag beschlossenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen wirken sich auch auf den Sport aus. So gilt von nun am beim Indoorsport zusätzlich zur 2G-Regel wahlweise ein Abstandsgebot oder eine Testpflicht. Darüber müssen die jeweiligen Betreiber entscheiden.
 
Bei der Sportausübung unter freiem Himmel gebe es hingegen weiterhin keine Einschränkungen, wie eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Nachfrage von rbb|24 präzisierte. Das Regel-Paket der neuen "Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" soll am Samstag, 27. November, in Kraft treten.

Hertha und Union wieder mit weniger Zuschauern

In der Verordnung heißt es außerdem, dass ab dem 1. Dezember Veranstaltungen im Freien nur bis zu einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden mit voller Kapazität und für den 5.000 Personen überschreitenden Teil mit maximal 50 Prozent der weiteren Kapazität genehmigt werden dürfen. Das bedeutet konkret, dass Hertha BSC vor maximal 42.237 und Union Berlin vor maximal 16.006 ihre Partien austragen dürfen. Außerdem besteht auf den Rängen eine Maskenpflicht.
 
Ob Hertha am Wochenende im Bundesliga-Heimspiel gegen FC Augsburg mehr Menschen ins Stadion zulassen darf, ist noch offen. Ein entsprechender Antrag auf Vollauslastung liegt der Senatsverwaltung vor.
 
Die neue Verordnung soll laut dem Berliner Staatssekretär für Gesundheit, Martin Matz, für mehr Abstand bei den Zuschauern sorgen und bei den An- und Abfahrtswegen das Personenaufkommen verringern.

Konsequenzen für Hallensport-Profivereine

Die neue Verordnung bezieht sich auch auf die großen Berliner Profiklubs des Hallensports. Gemäß des neuen Beschlusses dürfen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen "für den 5.000 Personen überschreitenden Teil mit maximal 50 Prozent der weiteren Kapazität genehmigt werden". Für die in der Max-Schmeling-Halle ihre Heimspiele austragenden Klubs Füchse Berlin (Handball) und BR Volleys (Volleyball) heißt das, dass sie ab sofort maximal 8.450 Besucher empfangen dürfen.
 
Den in der Arena am Ostbahnhof beheimateten Vereinen Alba Berlin (Basketball) und Eisbären Berlin (Eishockey) liegen unterschiedliche Maximal-Kapazitäten zugrunde: Die Eisbären dürfen von nun an maximal 9.600 Zuschauer, Alba bis zu 9.750 empfangen.

LSB-Präsident Härtel akzeptiert neue Regeln

Angesprochen auf die erneute Verringerung der Besucherkapazität in den Fußball-Bundesliga-Stadien zeigte sich der Präsident des Berliner Landessportbundes (LSB), Thomas Härtel, aufgeschlossen: "Ich habe Verständnis dafür angesichts der beängstigenden Situation", sagt er im Gespräch mit rbb|24. "Insofern haben wir das auch erwartet, dass es Beschränkungen gibt und mit diesen müssen wir jetzt leben."
 
Grundsätzlich erkenne Härtel das Bemühen des Senats, den Sport aufrecht zu erhalten. "Das begrüßen wir", sagte er. "Alle haben Sorge wegen des Infektionsgeschehens und wir alle müssen uns bemühen, das einzudämmen."
 
Härtel betonte, dass Sport unter freiem Himmel auch weiterhin uneingeschränkt möglich sei. Nur bei der Ausübung des Sports im Innenbereich sei eine zusätzliche Testpflicht notwendig. Wenn allerdings Abstände eingehalten werden könnten, "dann ist eine Testpflicht nicht erforderlich", so Härtel weiter.

Auch Brandenburg verschärft Corona-Maßnahmen

Auch für den Brandenburger Sport gelten aufgrund der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung veränderte Corona-Maßnahmen. Ab Mittwoch gilt auf Sportanlagen drinnen und draußen einschließlich der Schwimmbäder die 2G-Regel, wie die Staatskanzlei Brandenburgs am Dienstag mitteilte. Damit bezieht sich die neue Regel auch auf Sporttreibende in Hallen sowie in Fitnessstudios.
 
Allerdings gelte diese 2G-Regel nicht für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, sofern dort Hygienekonzepte angewendet werden.

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erläuterte auf einer Pressekonferenz, dass die 2G-Regelung für Besucherinnen und Besucher gelten, "die Zutritt zu einer Dienstleistung begehren", etwa zu einem Fußballspiel. Für die Beschäftigten - die Sportler - gelte wiederum die 3G-Regelung gemäß der Bundesverordnung.
 
Für Kinder unter 12 Jahren gebe es keine Auflagen im Sportbereich, für Jugendliche unter 18 Jahren ist auf 2G-Sportveranstaltungen ersatzweise auch ein Corona-Test möglich. “Da werden Kinder und Jugendliche privilegiert, um ihnen die Teilhabe an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen auf jeden Fall zu gewährleisten", sagte Nonnemacher.
 
Sendung: rbb24, 23.11.2021, 22 Uhr