Mario Vuskovic
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Epo-Doping Vuskovic-Sperre ist richtig und wichtig

Stand: 30.03.2023 16:05 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat HSV-Profi Mario Vuskovic wegen Epo-Dopings für zwei Jahre gesperrt. Eine richtige Entscheidung.

Ein Kommentar von Hendrik Maaßen

Die Taktik ging nicht auf und das ist gut so! Mario Vuskovic hat mit seinen Verteidigern und dem HSV wirklich alles versucht, um eine Verurteilung zu verhindern. Mit drei Anwälten, vier Gutachten und zehn Fachleuten wurden Zweifel gesät. Vehement wurde behauptet, die Probe des HSV-Spielers sei falsch positiv, Vuskovic habe nicht gedopt und sei deshalb freizusprechen. Damit wurde nicht weniger als die Glaubwürdigkeit des globalen Anti-Doping-Kampfes in Frage gestellt. Ein Freispruch hätte für diesen unabsehbare Folgen gehabt.

Vuskovic-Seite beeinflusst öffentliche Wahrnehmung

Das wäre ja auch richtig und wichtig, wenn die Vuskovic-Seite einen Fehler in der Analyse oder einen Beweis gefunden hätte. Diese gibt es aber bis heute nicht, wie auch Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, in seiner Urteilsbegründung schreibt: Die vorgebrachten wissenschaftlichen Erwägungen und Kritikpunkte seien überwiegend eher abstrakter und spekulativer Natur gewesen. Und deshalb ist eine Verurteilung richtig.

Mit jeder Menge zusammengetragener Indizien gelang es der Vuskovic-Seite aber die öffentliche Wahrnehmung für sich zu beeinflussen, da wurden Nebelkerzen und sogar Rauchtöpfe gezündet. Oder vermeintliche Experten befragt, die eben keine Expertise in der Epo-Analytik haben.

Vuskovic und der HSV kündigten praktisch zeitgleich mit der Verurteilung an, in Berufung gehen zu wollen. Und das ist auch gut so, denn es gibt noch eine Debatte, die es zu führen gilt: Der Prozess hat gezeigt, dass es eben auch kein Vertrauen schafft, wenn die wenigen Epo-Analytik-Experten weltweit alle über die Welt-Anti-Doping-Agentur miteinander vernetzt sind und sich so den Vorwurf der Befangenheit gefallen lassen müssen.

DFB-Schiedsgericht macht schweren juristischen Fehler

Zum anderen hat das DFB-Schiedsgericht mit der Anforderung einer dritten, im Anti-Doping-Kampf nicht vorgesehenen C-Probe einen schweren juristischen Fehler gemacht. Auch die Urteilsbegründung zur Länge der Sperre von nur zwei anstelle von vier Jahren zeugt nicht unbedingt von Fachwissen: Dort argumentiert Richter Oberholz, man habe ja nur eine geringe Menge an Epo nachweisen können, sodass man nicht von einem strukturierten Doping ausgehen könne.

Auch das ist falsch. Lässt sich nur eine geringe Menge nachweisen, heißt das nur, dass die Epo-Spritze nicht vor Stunden, sondern eher vor wenigen Tagen gesetzt wurde. Den Doping-Effekt - mehr rote Blutkörperchen und eine verbesserte Sauerstoffaufnahme - spürt Vuskovic trotzdem. Und da unangekündigte Dopingkontrollen am Trainingsplatz im Fußball bis heute eher selten sind, scheint auch kein strukturiertes Doping ausgeschlossen.

Das Alter ist für die Strafe irrelevant

Zuletzt: Das Argument, eine längere Sperre würde den 21-Jährigen in seiner fußballerischen Entwicklung härter treffen als einen Einzelsportler, auch wirtschaftlich, ist - freundlich gesagt - wohl Fußball-exklusiv. Das Alter jedenfalls ist für die Strafe irrelevant. Es bleiben also genügend Fragen, die vielleicht in nächster Instanz vor dem DFB-Bundesgericht geklärt werden könnten.

Dieses Thema im Programm:
Sport aktuell | 30.03.2023 | 15:17 Uhr