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Fußball | Thüringenpokal Nordhausen legt Einspruch gegen Finalort-Entscheidung ein

Stand: 29.03.2023 11:54 Uhr

Das Thüringenpokal-Finale soll nach Festlegung des Landesverbandes in Jena stattfinden. Oberligist Wacker Nordhausen will das nicht hinnehmen und hat gegen die Entscheidung des Thüringer Fußball-Verbandes Einspruch eingelegt.

Am 3. Juni soll am "Tag der Amateure" der Sieger im Thüringenpokal ermittelt werden. Im Finale treffen Wacker Nordhausen und Carl Zeiss Jena aufeinander. Als Austragungsort hat der Thüringer Fußball-Verband (TFV) das Stadion von Regionalligist Jena festgelegt. Das will man bei den klassentieferen Nordthüringern nicht akzeptieren.

"Wir können diese Entscheidung nicht akzeptieren und tolerieren. Deswegen hat Wacker beim Verband schriftlich Einspruch eingelegt", erklärte Präsident Torsten Klaus in einer Stellungnahme auf der Vereinshomepage. Als Begründung nannte der Oberligist, dass "uns, durch die vom TFV getroffene Entscheidung in Jena zum Pokalfinale anzutreten, jegliche sportliche Fairness und Gleichbehandlung genommen wird."

Zudem bemängelt Wacker die mangelnde Kommunikation des Verbandes im Vorfeld der Entscheidung. "Stattdessen wurden Beschlüsse gefasst, die nicht im Interesse des Sports und nicht nachzuvollziehen sind. Auf diesem Weg möchten wir die Vertreter des TFV bitten, diese Entscheidung zu überdenken und eine andere, faire Lösung zu finden, vielleicht auch in Zusammenarbeit mit den Vereinen", heißt es in der Mitteilung weiter.

TFV: Qualitätsansprüche und Sicherheitsfragen

Der TFV hatte die Entscheidung am Montag mit den nötigen Anforderungen, um ein Spiel im Rahmen des "Finaltags der Amateure" durchführen zu können, begründet. Diesen Anforderungen würden nur wenige Stadien in Thüringen gerecht. Dabei gehe es um die Einhaltung "einiger Qualitätsansprüche, um eine reibungslose TV-Live-Übertragung in der ARD zu ermöglichen. Diese sind im Ernst-Abbe-Sportfeld gegeben", hieß es in einer Mitteilung des Verbandes. Zudem handele es sich um ein Spiel mit erhöhtem Sicherheitsrisiko: "Beachtet werden müssen bei der Stadionwahl gemeinsame Anreisewege (Zug) der Zuschauer sowie die Zuwegung zum Stadion. Eine Fantrennung bzw. sicherheitstechnische und bauliche Vorkehrungen, die finanziell stemmbar sind, müssen geschaffen werden. Demnach muss diese Veranstaltung für die austragende Stadt auch zumutbar sein." Der TVF bezeichnete seine Entscheidung als "alternativlos".

red

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