Olympia | Doping Russisches Olympiateam muss auf Eiskunstlauf-Gold warten

Stand: 09.02.2022 18:19 Uhr

Das russische Olympiateam (ROC) muss bei den Olympischen Winterspielen in Peking auf seine Goldmedaille im Eiskunstlauf warten.

Die für Dienstagabend geplante Siegerehrung (08.02.) für den Teamwettbewerb wurde wegen einer "offenen Rechtsfrage" verschoben. Das bestätigte das Internationale Olympische Komitee.

IOC-Sprecher Mark Adams nannte am Mittwoch mögliche "rechtliche Folgen", ging aber nicht auf Details ein. Nach Informationen von "Inside the Games" sowie "The Guardian" soll es Auffälligkeiten bei einer Dopingprobe gegeben haben, bei der es sich jedoch nicht um eine leistungssteigernde Substanz handle.

Souveräner Sieg trotz Sturz

"Inside The Games" nannte auch den Namen der Athletin, die betroffen sein soll. Demnach handelt es sich um die 15-jährige Kamila Walijewa, die im Teamwettkampf eine überragende Leistung gezeigt hatte. Es soll sich um einen Drogentest handeln, der bei Walijewa vor den Olympischen Spielen durchgeführt wurde.

Das Eiskunstlaufteam der russischen Athleten hatte den Teamwettbewerb trotz eines Sturzes des Eiskunstlaufpaares Anastassija Mischina/Alexander Galljamow in der abschließenden Kür souverän gewonnen.

Dopingfall bei iranischem Fahnenträger

Der erste offiziell bestätigte Doping-Fall ist am Mittwochabend bekannt geworden. Der iranische alpine Skifahrer Hossein Saveh Shemshaki ist bei einer Dopingkontrolle positiv getestet worden. Wie die Internationale Test-Agentur (Ita) in der Nacht zum Donnerstag mitteilte, ist er am Montag außerhalb des Wettkampfes kontrolliert worden.

Der Athlet sei über den Fall informiert und bis zur Klärung suspendiert worden. Shemshaki darf während der Winterspiele weder an Wettkämpfen noch an Trainings- oder Betreuungsmaßnahmen oder an sonstigen Aktivitäten teilnehmen, hieß es in der Mitteilung.

Der 36-Jährige war schon 2010 in Vancouver und 2014 in Sotschi dabei - in Russland erzielte er mit dem 31. Platz im Slalom sein bestes Ergebnis.

Der Athlet habe laut Ita das Recht, die Verhängung der vorläufigen Sperre vor dem Schiedsgericht des Internationalen Sportgerichtshofs anzufechten und eine Analyse der B-Probe zu verlangen.