Olympia-Start Prothesenspringer Rehm bestätigt Gang vor Cas

Stand: 18.07.2021 12:07 Uhr

Der dreimalige Paralympicssieger Markus Rehm hat bestätigt, dass er einen Olympia-Start in Tokio vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas durchsetzen will.

Der Weitspringer, dem nach einem Unfall der rechte Unterschenkel fehlt, sagte dem Internet-Portal "Sport1.de" dazu: "Irgendwann muss man einfach den nächsten Schritt gehen, und das mache ich jetzt. Leider wird einem sonst nicht zugehört, und es verändert sich nichts."

Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" darüber berichtet. Rehm hat in diesem Jahr mit 8,62 Metern die Qualifikationsnorm für die Sommerspiele deutlich erfüllt. Umstritten ist jedoch, ob er durch seine Prothese einen Vorteil besitzt. Rehm fordert laut Klageschrift, uneingeschränkt zum Weitsprung-Wettbewerb zugelassen zu werden, nur ersatzweise wird die Zulassung außer Konkurrenz oder in gesonderter Wertung verlangt.

Formal geht es Rehm um die Aussetzung der Umsetzung des Beschlusses, ihn von den Olympischen Spielen auszuschließen. Ein Athlet, der trotz seiner "Behinderung" die für alle geltende Qualifikationsnorm erreiche, könne nicht einfach als behinderter Athlet bezeichnet und den Paralympischen Spielen allein zugeordnet werden, heißt es laut "FAZ" in der Klage. Vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) fordert der Leverkusener, seine Nominierung zu bestätigen.

Der DLV hatte Rehm dem DOSB zur Nominierung für die Teilnahme an den Spielen in gesonderter Wertung vorgeschlagen, unter Hinweis darauf, dass der Verband sein Kontingent im Weitsprung der Männer nicht ausschöpfe. Der DOSB meldete Rehm, so schreibt es Rehms Anwalt Michael Lehner in seiner Klage, "soweit wir wissen" dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) als Mitglied der deutschen Olympia­Mannschaft. Das IOC teilte dem DLV am 6. Juli mit, dass Rehm nach Auskunft von World Athletics nicht startberechtigt sei.

Der Weltverband beruft sich auf Regel 6.3.4, laut der die Prothese ein mechanisches Hilfsmittel ist. Der Athlet müsse demnach beweisen, dass er dadurch keinen Vorteil hat. Der Cas hatte diese Regel im vergangenen Herbst als rechtswidrig und ungültig bezeichnet. Der Verband muss nun die Beweisführung erbringen und nicht der Athlet.

Die Ad-hoc-Division des Cas für die Olympischen Spiele in Tokio habe am Freitag die Befassung mit dem Fall abgelehnt, schrieb die "FAZ". Die Auseinandersetzung habe vor der Frist von zehn Tagen vor den Spielen begonnen. Deshalb solle der Cas entscheiden.