Horst Seehofer

EURO 2020 Keine Quarantäne: Seehofer legt Ausnahmeregel für Fußball-EM vor

Stand: 08.06.2021 15:26 Uhr

Die Bundesregierung hat die Einreiseregelung während der Fußball-Europameisterschaft (11. Juni bis 11. Juli) angepasst und sieht von einer Quarantänepflicht ab.

Dadurch werden für die Fußball-EM akkreditierte Personen von der Quarantänepflicht, auch nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet, ausgenommen.

"Die Fußball-Europameisterschaft ist ein sportliches Großereignis, auf das die ganze Welt schaut und für dessen Gelingen Deutschland seinen Teil leisten wird", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer, der für den Sport im Kabinett zuständig ist.

Gute Erfahrungen in der Bundesliga

Die Ausnahmeregelungen sind derzeit bis zum 28. Juli 2021 befristet. Seehofer weiter: "Wir haben gute Erfahrungen mit den Hygienemaßnahmen in der Fußball-Bundesliga, beim DFB-Pokal und in der Champions League gemacht, übrigens auch in anderen Disziplinen. Wir entsenden unsere Olympioniken nach Tokio. Wir werden auch die Fußball-EM für die Teams so organisieren, dass wir dem Infektionsschutz gerecht werden."

Kabinett beschließt Verordnung

Das Kabinett wird noch in dieser Woche Anpassungen der Corona-Einreiseverordnung beschließen, heißt es in einer Pressemitteilung. Von dieser Ausnahmeregel seien alle Personen erfasst, "die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert wurden", hieß es.

Alle, die dieser Personengruppe angehören, würden von der Anmelde- und Absonderungspflicht sowie vom Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten befreit, "wobei ein strenges Schutz- und Hygienekonzept eingehalten werden muss, insbesondere eine tägliche Testung".

Lösung für Viertelfinale in München

Großbritannien gilt wegen der Verbreitung der Delta-Variante (B.1.617.2), die zuerst in Indien entdeckt worden war, als Virusvariantengebiet. Das bedeutet, dass von dort derzeit nur noch deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Wohnsitz in Deutschland in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Alle müssen für 14 Tage in Quarantäne, auch wenn vor Ablauf dieser Frist ein negativer Corona-Test vorliegt.

Probleme würde dies etwa nicht nur für deutsche Nationalspieler verursachen, die bei einem englischen Klub unter Vertrag sind, sondern auch, wenn eine Mannschaft in London gespielt hat und danach zum Viertelfinale nach München reisen muss.

Ausnahme auch für Diplomaten

Dem Vernehmen nach soll der Entwurf für die geänderte Corona-Einreiseverordnung auch Ausnahmen für Besuche von Diplomaten enthalten. Auch hier sollen engmaschige Tests vorgeschrieben sein.