Fußball | Premier League Rassismus im Internet: Haftstrafe für Fußball-Fan aus England

Stand: 30.09.2021 15:12 Uhr

Ein Fan des englischen Fußball-Zweitligisten West Bromwich Albion muss für acht Wochen ins Gefängnis. Er hatte einen Spieler rassistisch beleidigt - auf Facebook.

Ein Gericht in Birmingham sprach das Urteil am Donnerstag (30.09.2021) aus. Der 50-Jährige hatte West Bromwichs Mittelfeldspieler Romaine Sawyers in einer Facebook-Gruppe verunglimpft. Sawyers ist in Birmingham geboren und spielt für die Nationalmannschaft von St. Kitts und Nevis. Neben der Haftstrafe muss der Verurteilte 500 Pfund (ca. 580 Euro) an Sawyers und die Prozesskosten in gleicher Höhe bezahlen. Außerdem belegte ihn West Brom mit einem lebenslangen Stadionverbot.

Angeklagter verweist auf angebliche Autokorrektur

Laut einem BBC-Bericht hatte der Angeklagte darauf plädiert, dass seine beleidigende Nachricht durch eine Autokorrektur versehentlich entstanden war. Dieser Begründung folgte das Gericht nicht. "Ich schätze die Reue, die Sie für Ihre Taten haben, als sehr gering ein", sagte Richterin Briony Clarke in Richtung des Angeklagten.

Boykott als Zeichen

In Großbritannien haben zuletzt Rassismus und Hetze im Internet gegen Fußballerinnen und Fußballer für Empörung gesorgt. Ende April boykottierte der englische Profifußball geschlossen die sozialen Netzwerke, um den Druck auf die Netzwerkbetreiber zu erhöhen. Diese müssten mehr gegen Hass und Rassismus auf ihren Plattformen unternehmen, hieß es in einer Mitteilung der nationalen Dachverbände.

Auch in Deutschland strafbar

Auch das deutsche Recht ermöglicht bei Beleidigungen Geld- oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr - das gilt auch für Vorfälle im Internet. So untersagte beispielsweise das Landgericht Hamburg einem Facebook-Nutzer im Jahr 2016, weiterhin beleidigende Äußerungen gegen die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali zu tätigen. Das Gericht drohte ihm bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an.

Bei rassistischen oder homophoben Beleidigungen gegen Einzelpersonen gab es lange keinen speziellen Strafbestand. Von Volksverhetzung spricht man im juristischen Sinne erst, wenn eine Äußerung auch geeignet ist, "den öffentlichen Frieden" zu stören. Am 25. Juni schloss der Bundestag diese Gesetzeslücke, indem er für den neuen Strafbestand der sogenannten "verhetzenden Beleidigung" stimmte.