Fan-Datensammlungen Polizei-Datenbanken: Viel Lärm um wenig Neues in Bayern

Stand: 25.08.2021 15:05 Uhr

Seit 2005 sammelt die Polizei in den sogenannten SKB-Dateien Daten von Fußballfans. Darin sind insgesamt mehr Personen gespeichert als in der umstrittenen Datei "Gewalttäter Sport".

Von Thorsten Poppe

In die unendliche Debatte um die umstrittenen Fan-Datensammlungen der Polizeibehörden ist vor wenigen Tagen wieder Fahrt gekommen: In Bayern gab es große Aufregung um die dort geführte Datei "EASy Gewalt und Sport".

Was war passiert? Eine Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen hatte ergeben, dass in dieser Datei 1.644 Fans gespeichert sind. Neu ist das allerdings nicht, denn dieselbe Anfrage ergab, dass aus vier lokalen Dateien, die einzelne Polizeipräsidien in Bayern geführt haben, die Daten Anfang 2020 in die "EASy Gewalt und Sport" migriert worden sind.

Die Existenz dieser lokalen Dateien, sogenannte SKB-Dateien aber ist seit etwa fünf Jahren in Bayern bekannt: Ebenfalls eine Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen hatte sie 2016 ans Licht gebracht. Damals waren übrigens mehr als doppelt so viele Fans darin gespeichert: 3.700 Personen.

Lokale Fan-Datensammlungen schon lange bekannt

Sportschau.de hatte bereits im April über eine Abfrage bei den Bundesländern veröffentlicht, dass aktuell in elf von 16 Ländern solche SKB-Fandatenbanken geführt werden. Darin sind über 10.000 Personen gespeichert, und damit mehr als in der umstrittenen bundesweiten Datei "Gewalttäter Sport" mit 7.841 (Stand jeweils April 2021). Besonders interessant daran: Während der Zeit der pandemiebedingten Geisterspiele in der Bundesliga wurden mindestens 500 Personen in diese SKB-Dateien eingetragen, obwohl in dem Zeitraum keine Anhänger in den Stadien zugelassen waren.  

SKB-Dateien
Bundesland Einträge Geisterspiele SKB-Datei gesamt Datei "Gewalttäter Sport"
Ba-Wü 302 1.089 506
Berlin 71 1.140 230
NRW 28 4.040 2.923
MV 23 689 55
Hamburg 11 92 93
Rheinl.-Pfalz 7 143 294
Niedersachsen 5 965 764
Saarland 3 225 77
Hessen einstelliger Bereich mittlere dreistellige Anzahl 310
Schlesw.-Holstein 0 niedriger einstelliger Bereich 47
Bayern 143 1.642 768

SKB-Dateien vs. Datei "Gewalttäter Sport"

Das Kürzel "SKB" steht im polizeilichen Zusammenhang für die Abkürzung "szenekundige Beamte", die ihre Arbeit an Fußballstandorten auf Fans konzentrieren.

Deren Dateien werden im jeweiligen Bundesland geführt, nur bestimmte Polizeidienststellen haben auf sie Zugriff beziehungsweise können Personen darin eintragen. Sie sind jahrelang "geheim" betrieben worden, denn erst in den vergangenen Jahren ist öffentlich geworden, dass die Datensammlungen in vielen Bundesländern parallel zur Datei Gewalttäter Sport geführt werden.

Diese Datei ist im Gegensatz dazu eine so genannte Verbunddatei, auf die jede Polizeidienststelle bundesweit zugreifen und auch Dateneintragungen von Personen vornehmen kann. Zuletzt hatte die Datei "Gewalttäter Sport" im Frühjahr für große Diskussionen gesorgt, als herausgekommen war, dass auch in sie während der Zeit der Geisterspiele über 1.000 Neueinträge erfolgt sind.

Dabei werden nicht nur, wie es der Titel vermuten ließe, Gewalttäter eingetragen. Sondern auch Personen, die im Umfeld eines Fußballspiels einer Personalienfeststellung unterzogen wurden oder einen Platzverweis erhalten haben. Mehr als ein Drittel der Einträge in die Datei haben dabei nichts mit physischer Gewalt zu tun, wie im Frühjahr das WDR-Magazin "sport inside" veröffentlicht hatte.

Vorreiter Hamburg und Rheinland-Pfalz

Die jetzt in und über Bayern geführte Diskussion um die SKB-Dateien hat es in den vergangenen Jahren immer wieder auch in anderen Bundesländern gegeben.

So ist in Hamburg die dortige SKB-Datei nach ihrer Entdeckung unter der Federführung des hamburgischen Landesdatenschutzbeauftragten völlig neu und mit deutlich datenschonenderer Speicherung aufgestellt worden.

Ähnliches ist nach einem parlamentarischen Verfahren in Rheinland-Pfalz geplant. Ab dieser Saison sollen keine Daten mehr von Kontakt- und Begleitpersonen in der SKB-Datei gespeichert werden. Zudem solle eine Benachrichtigungspflicht eingeführt, und die Speicherung der Daten jährlich überprüft werden.