Sport | Corona-Politik Bundesweit wieder 10.000 Fans in Stadien

Stand: 02.02.2022 22:09 Uhr

Schon bald dürfen bundesweit wieder bis zu 10.000 Menschen Fußballspiele und andere Großveranstaltungen im Freien besuchen.

Bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien dürfen demnach laut einem Beschluss vom Mittwoch (02.02.2022) bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent bis zu 10.000 Menschen dabei sein. In Innenräumen liegt die zulässige Auslastung "bei maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Zuschauenden".

Zulässig ist die Ausrichtung allerdings nur mit Vorgaben der 2G-Regel oder 2G-Plus-Regel.

Profifußball drängte vehement auf Zuschauer-Rückkehr

Bund und Länder hatten in der vergangenen Corona-Konferenz am 24. Januar beschlossen, dass bis zum 9. Februar einheitliche Regeln vereinbart werden sollen. In der Folge wurde allerdings beispielsweise in Bayern bereits die Zulassung von bis zu 10.000 Menschen (maximal 25 Prozent der Gesamtkapazität) erlaubt. Auch in weiteren Bundesländern unterschieden sich die Regeln noch teils deutlich.

Wehrle: Eilantrag hat sich für den Moment erledigt

In Nordrhein-Westfalen, wo nach Verordnung bis dato nur 750 Zuschauer zugelassen waren, werden die neuen Regeln nach Angaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab Donnerstag übernommen. Die Bundesligaklubs Arminia Bielefeld und der 1. FC Köln sowie Zweitligist FC Schalke 04 können ihre Heimspiele am Wochenende vor 10.000 Zuschauern stattfinden lassen.

"Wir begrüßen, dass die politischen Entscheidungsträger in Nordrhein-Westfalen schnell auf unsere Kritik reagiert haben und in Gesprächen mit uns unseren Argumenten für Lockerungen folgen konnten", sagte Kölns Geschäftsführer Alexander Wehrle. "Wir hoffen nun, dass diese Beschränkung auf 10.000 Fans der Ausgangspunkt einer dynamischen Entwicklung in den kommenden Wochen ist. Aufgrund dessen hat sich der eingereichte Eilantrag beim OVG Münster für den Moment erledigt", erklärte Wehrle.

Einige Länder wollen "geringfügig abweichen"

Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt kündigten in einer Protokollerklärung an, dass sie "im Rahmen ihrer Regelungen allerdings geringfügig abweichen" werden. Mecklenburg-Vorpommern trug den Beschluss zwar mit, ist aber der Auffassung, "dass der vorgesehene Rahmen in der gegenwärtigen Phase der Pandemie aktuell nicht ausgeschöpft werden sollte".