DFB-Pokal Pokal-Aus nach Wechselfehler: VfL Wolfsburg legt Berufung ein

Stand: 17.08.2021 20:28 Uhr

Fußball-Bundesligist VfL Wolfsburg will das Pokal-Aus am "Grünen Tisch" nicht ohne Weiteres hinnehmen. Die Niedersachsen legten am Dienstag fristgerecht Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts zum Wechselfehler ein.

Das Gremium hatte tags zuvor den Wolfsburger Sieg im DFB-Pokal-Erstrundenspiel bei Regionalligist Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers von VfL-Trainer Mark van Bommel aberkannt. Der Fall geht nun in die nächste Instanz vor das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Wann die Berufung verhandelt wird, steht noch nicht fest. Die Zeit drängt, vor allem falls doch noch ein Wiederholungsspiel angesetzt werden sollte. Die zweite Pokalrunde soll bereits am 29. August ausgelost werden.

Van Bommel wechselte einen Spieler zu viel ein

Münster, das einen Tag nach der Begegnung Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt hatte, war am Montag durch das Sportgericht zum 2:0-Sieger des Duells erklärt worden. Wolfsburg hatte das Pokalspiel am 8. August ursprünglich nach Verlängerung 3:1 gewonnen. Der neue VfL-Trainer van Bommel hatte in der Partie sechs statt der erlaubten fünf Spieler eingewechselt.

Der Ex-Profi brachte in der 102. Minute beim Spielstand von 1:1 Admir Mehmedi für Maximilian Philipp, obwohl er bereits das Auswechselkontingent ausgeschöpft hatte. Dem Schiedsrichtergespann fiel der Fehler erst im weiteren Spielverlauf auf. Wolfsburg argumentierte vor dem DFB-Sportgericht, vom Vierten Offiziellen falsche Informationen zur Wechselregel bekommen zu haben.

Weiterkommen würde Münster Geldsegen bescheren

"Dass der VfL Wolfsburg in Berufung geht, ist ein legitimes Rechtsmittel", sagte Münsters Sportdirektor Peter Niemeyer laut Pressemitteilung: "Wir sind weiterhin davon überzeugt, mit unserem Einspruch gegen die Spielwertung nachvollziehbar und richtig gehandelt zu haben und hoffen, dass das Bundesgericht das gestrige Urteil bestätigen wird."

Bliebe die Entscheidung des DFB-Sportgerichts bestehen, würde das Urteil Preußen Münster nicht nur den Weg in die zweite Pokal-Runde am 26./27. Oktober ebnen. Zugleich bescherte der Richterspruch dem Viertligisten eine fixe Prämie von rund 257.000 Euro.

Dieses Thema im Programm:
Sport aktuell | 17.08.2021 | 17:25 Uhr