Kriminaltechniker Hellmut Mahler

Nach ARD-Doku Experte: Mindestens 80 Prozent der verbotenen Substanzen sabotagetauglich

Stand: 19.07.2021 07:00 Uhr

Die Reaktion der Welt-Anti-Doping-Agentur auf die ARD-Dokumentation zur Möglichkeit von Dopinganschlägen stößt auf heftige Kritik und Unverständnis in Fachkreisen.

Von ARD-Dopingexperte Hajo Seppelt, Nick Butler, Jörg Winterfeldt

Als eine der ersten betroffenen Organisationen aus der Welt des organisierten Sports reagierte die Welt-Anti-Doping-Agentur auf den am Samstag (17.07.2021) in der ARD ausgestrahlten neuen Film aus der Reihe "Geheimsache Doping". Die Dokumentation hatte ein weltweites Echo ausgelöst, viele Sportler schockiert. Der Film hatte von einem Experiment des Kölner Instituts für Rechtsmedizin berichtet, das auf Recherchen der ARD-Dopingredaktion gründete. Es zeigte, wie einfach es sein kann, unschuldige Athleten dopingpositiv zu machen mittels einer kurzen Berührung unter Verwendung minimaler Mengen einer Dopingsubstanz. Die WADA publizierte umgehend eine Stellungnahme zum Film.

Der gesamte Text der WADA-Erklärung schien darauf hinauszulaufen, die Erkenntnisse der Dokumentation herunterzuspielen. Die Möglichkeiten einer Sabotage seien "bekannt", es handele sich um "ein sehr seltenes Ereignis" und "das Potenzial ist wissenschaftlich auf eine sehr kleine Anzahl von verbotenen Substanzen beschränkt". Im Interview mit der ARD-Dopingredaktion betonte WADA-Generaldirektor Olivier Niggli: "Unsere Einschätzung der Dokumentation mündet in die Schlussfolgerung, dass wir nicht denken, dass das System dadurch überhaupt infrage gestellt wird. Was es tut, ist, potenziell mit dem Finger auf ein paar Substanzen zu weisen, die problematisch sein könnten, wenn sie durch die Haut eingeführt werden können."

Kriminaltechniker Hellmut Mahler

Hält 80 Prozent aller Dopingmittel für sabotagetauglich: Kriminaltechniker Hellmut Mahler

Kriminaltechniker widerspricht WADA

Fachkreise registrierten die Reaktion der Agentur mit einiger Irritation. Vor allem die Tatsache, dass die WADA behauptete, dass nur einige wenige Substanzen über die Haut in den Körper gelangen können, löst bei Experten Kopfschütteln aus. "Mindestens 80 Prozent der Substanzen auf der WADA-Verbotsliste werden in der im Experiment gezeigten Weise über die Haut absorbiert”, widerspricht der erfahrene Düsseldorfer Kriminaltechniker Hellmut Mahler der Darstellung der WADA.

Zu den wenigen Ausnahmen der WADA-Verbotsliste, die nicht in dem Experiment über die Haut übertragbar gewesen wären, zähle etwa Wachstumshormon. Das überlagernde Problem sei, dass die wissenschaftliche Laboranalytik heute so feine Spuren eines Mittels nachzuweisen imstande ist, obwohl ein leistungssteigernder Effekt durch eine solche Menge ausgeschlossen sei.

Auch stellte sich die Frage, woher die WADA angesichts der im Experiment bewiesenen Leichtigkeit einer nicht nachweisbaren Fremdkontamination die Sicherheit nahm, dass so etwas nur selten vorkomme im Sport, und ob sie daher die Augen vor der Realität verschließe. "Wenn ich die Fälle nicht akzeptiere, dann habe ich natürlich nicht viele", sagte der Heidelberger Sportrechtler Michael Lehner, der sich bereits vor 20 Jahren für einen Freispruch des deutschen Langstreckenläufers Dieter Baumann eingesetzt hatte, nachdem Kriminalisten mit größter Wahrscheinlichkeit eine manipulierte Zahnpastatube als Ursache für Baumanns Positivprobe ermittelt hatten. "Die WADA hat ihren Fokus nie auf Anschläge gelegt. Hat das als Ausrede abgetan. Hat immer gesagt, der Athlet ist selbst verantwortlich für das, was in seinen Körper gelangt.

Beweislastumkehr womöglich eine Menschenrechtsverletzung

Nicht minder überraschend wirkte für Experten die Sicherheit, mit der die WADA in ihrer Erklärung beteuerte, das Prinzip der sogenannten Strict Liability, der Beweislastumkehr, verletze die Rechte des Athleten nicht. Der organisierte Sport behauptet, die Beweislastumkehr sei für ihn zur Ahndung von Doping unerlässlich, da er mangels vergleichbarer strafprozessualer Mittel nicht in der Lage sei, Vorsatz und Schuld eines Athleten wie im Strafrecht nachzuweisen. WADA-Generaldirektor Niggli sagte der ARD: "Im Anti-Doping-Bereich bedeutet Strict Liability einfach, dass der Athlet erklären muss, wie die Substanz in seinen Körper gelangt ist, sobald ein Ergebnis aus dem Labor vorliegt. Ich denke, dass das System fair ist, ich denke, dass das System viele Sicherheitsvorkehrungen bietet, eine Menge Möglichkeiten, um kontextuelle Elemente zu berücksichtigen, und die Wissenschaft entwickelt sich weiter." In ihrer Erklärung hatte die WADA vermeldet: Es gebe "einen Spielraum für einen Sportler, der nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft".

Die WADA will dieses System offenbar unbedingt verteidigen, obwohl in der ARD-Dokumentation deutlich gemacht wurde, dass es Fälle geben kann, in denen die Beweislastumkehr womöglich eine Menschenrechtsverletzung darstellt: immer dann, wenn der Athlet, etwa wegen einer nicht bemerkten Sabotage, gar nicht wissen kann, wie eine Substanz in seinen Körper gelangt ist. "Dass der Athlet seine Unschuld beweisen muss in einem Bereich, wo es wirklich um Substanzen geht, die in minimalen Konzentrationen vorkommen, ist unfair. Man braucht Ärzte und eine Studie, um überhaupt herauszufinden, um was es geht", sagt der Sportrechtler Lehner, "der Athlet ist nur der kleine Athlet. Die WADA hat ja immerhin Labore und Wissenschaftler im Hintergrund. Der Athlet steht an der Wand. Es ist schlichtweg gegen die Menschenwürde, wenn der Athlet beweisen muss, warum eine Substanz in minimalen Mengen in seinem Körper ist.