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Sport | Corona Neue Corona-Regeln im Sport - kaum Zugang für Ungeimpfte

Stand: 18.11.2021 20:23 Uhr

Bund und Länder haben sich auf neue Corona-Regeln im Sport geeinigt - mit Nachteilen für ungeimpfte Zuschauer. Der Zugang wird ab einem Schwellenwert auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Bei steigenden Zahlen brauchen Geimpfte und Genesene zudem einen negativen Test.

Laut Beschluss der Sitzung vom Donnerstag (18.11.2021) gelten demnächst für den Sportbereich sowohl für Veranstaltungen als auch für den Trainings- und Spielbetrieb im Breitensport neue und gleiche Regelungen. Im Detail beschloss die Runde in Berlin, dass die Zugangsbeschränkungen im Sport an die Hospitalisierungsrate - also die Anzahl der Einlieferungen von Covid-19-Patienten in Krankenhäuser pro 100.000 Einwohner - gekoppelt wird.

Zugangsregelungen: Erst 2G, dann 2G Plus

Ab einem Schwellenwert bei der Hospitalisierung von 3,0 gilt im gesamten Sportbereich die Regelung, dass nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen. Sollte die Rate den Wert 6,0 überschreiten, tritt die 2G-Plus-Regelung in Kraft. Dann brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich noch einen negativen Corona-Test. Ab einem Wert von 9,0 können die Bundesländer schärfere Maßnahmen verhängen.

Diese Zugangsregeln sollen jedoch nur für volljährige Erwachsene gelten. Aufgrund der eingeschränkten Impfmöglichkeit bei Kindern und Jugendlichen sind diese von den Maßnahmen ebenso ausgenommen wie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Sobald die entsprechenden Werte fünf Tage in Folge unterschritten werden, könne von den entsprechenden Maßnahmen wieder abgesehen werden.

Druck für ungeimpfte Profisportler steigt

Auch ungeimpften Sportprofis könnte bei anhaltend kritischer Corona-Lage ein Spielverbot drohen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten seien sich am Donnerstag "sehr schnell einig" gewesen, "wenn Zuschauer im Stadion 2G beachten müssen, dass das nach unserer Auffassung auch für die Profis gelten soll", sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in Berlin. Allerdings sei noch unklar, ob sich dieser Beschluss auch für Profisportler bei ihrer Berufsausübung durchsetzen lasse, ließ Wüst erkennen. "Die Rechtslage war klar, ob wir das umgesetzt kriegen, das müssen wir jetzt prüfen", sagte der NRW-Ministerpräsident.

Die Beschränkungen im Sport
Rate der Krankenhaus-Einweisungen von Covid-19 Maßnahmen
ab 3,0 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene)
ab 6,0 2G-Plus-Regel bei Großveranstaltungen (Zutritt für Geimpfte und Genesene, jeweils mit negativem Test)
ab 9,0 Verschärfung durch die Bundesländer möglich

Neues Gesetz untersagt flächendeckenden Sport-Lockdown

Bereits am Donnerstagmorgen hatte der Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, welches gelten soll, wenn die "epidemische Notlage" am 25. November ausläuft. Die dort festgeschriebenen Möglichkeiten gleichen in weiten Teilen den aktuell bereits gültigen. Ausgeschlossen wird allerdings ein flächendeckender Sport-Lockdown. "Eine Ausübung des Sports darf nicht untersagt werden", heißt es im neuen Gesetz. Lokal kann es jedoch zu Schließungen aufgrund akuter Fälle kommen.

Am Freitag stimmte auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zu, das zunächst bis zum 19. März gelten soll. Durch eine Länderklausel erhalten die Länder zudem die Möglichkeit, in ihren Hoheitsgebieten schärfere Maßnahmen zu erlassen, die über den vom Bund festgelegten Rahmen hinausgehen.

Thüringen und Sachsen unterbrechen Fußball-Saison

Viele Bundesländer haben bereits eine 2G-Regelung im Freizeitbereich eingeführt - mit ersten Folgen: Im coronagebeutelten Sachsen, wo im gesamten Breitensport 2G besteht, haben der Fußball- und Handballverband ihre Spielzeiten vorerst unterbrochen. In Thüringen hat der Fußballverband am Donnerstag ebenfalls eine Spielpause für alle Partien ab Landesebene angeordnet. Die Fußballkreise im mitteldeutschen Bundesland können selbst entscheiden, ob sie einer entsprechenden Empfehlung folgen.

Betroffen ist auch die Oberliga Nordost: Sie besteht aus Teams aus Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Der Spielbetrieb könnte auch dort unterbrochen werden.

BBL-Chef Holz: "Geisterspiele nicht verhandelbar"

Sport-Großveranstaltungen unterliegen ebenfalls mehrheitlich bereits der sogenannten 2G-Regelung. Hier könnte es allerdings noch dazu kommen, dass demnächst Zuschauer komplett augeschlossen werden. Kapazitätsbegrenzungen sind ausdrücklich als Instrument gegen Corona im neuen Gesetz genannt. Dies wird von den Sportverbänden aber abgelehnt.

Die DFL verwies im Vorfeld auf gerade einmal sechs positive Corona-Tests bei 73 Fußball-Partien unter ihrer Regie. Der Profi-Fußball sei "kein Infektionstreiber". Der Chef der Basketball-Bundesliga, Stefan Holz, erklärte: "Auch wenn wir uns mit etwaigen Zuschauerregelungen arrangieren müssen, sind erneute Geisterspiele nicht verhandelbar."