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10.03.2010 | 13.00 Uhr

Eisschnelllauf

Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts

Pechstein darf beim Weltcup starten

Die wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein darf am Freitag (11.12.09) beim Weltcup in Salt Lake City starten.

Claudia Pechstein; Rechte: dpa Lupe groß

Darf am Freitag die Schlittschuhe schnüren: Claudia Pechstein

Das Schweizer Bundesgericht gab am Dienstag (08.12.09) einem Eilantrag der Berlinerin statt. Pechstein versucht nun auf der Olympia-Bahn von 2002, die letzte Chance zur Olympia-Qualifikation zu nutzen. Pechstein erfuhr die Nachricht am Vormittag beim Training auf der Eisbahn in Berlin-Hohenschönhausen. "Es ist für mich natürlich super zu wissen, dass sich das Training der vergangenen Wochen gelohnt hat und ich jetzt die Möglichkeit bekomme, mich für Olympia zu qualifizieren", erklärte die 37-Jährige.

Gerd Heinze, Präsident der Deutschen Eissschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), hatte zuvor signalisiert, dass der Verband Pechstein bei einem erfolgreichen Eilantrag für den Weltcup in der Olympiastadt von 2002 nominieren würde. Der Weltverband ISU wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben.

Anwälte monieren Verfahrensfehler

Pechsteins Anwälte warnten trotz des Teilerfolgs, Rückschlüsse auf ein Urteil im anstehenden Hauptsache-Verfahren vor dem höchsten Schweizer Gericht zu ziehen. Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Vesper, sagte: "Für uns gilt, solange es nicht aufgehoben wurde, das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes als höchstem Sportgericht." Bei dem Beschluss des Schweizer Bundesgerichts handle es sich um eine "vorläufige Entscheidung, die rein formal begründet" sei. Das DOSB-Präsidium kommt am 17. Dezember und 22. Januar zu seinen Nominierungssitzungen für die Olympischen Winterspiele in Vancouver zusammen.

Bei aller Freude blieb Pechstein selbst realistisch. "Ich werde jetzt nicht euphorisch und mache Luftsprünge", sagte die 37-Jährige. Sollte Pechstein die Norm für Olympia schaffen, hängt ihr Start in Vancouver aber noch vom Hauptverfahren ab. Erst am Montag hatten Pechsteins Anwälte den Eilantrag beim Schweizer Bundesgericht gestellt. In dem Schriftsatz sind zahlreiche Verfahrensfehler aufgelistet, die der Internationale Sportgerichtshof CAS bei seiner Urteilsbegründung am 25. November aus Sicht der Pechstein-Anwälte gemacht hat.

Wildcard in Salt Lake City

Pechstein erhält in Salt Lake City aufgrund ihrer guten Vorjahres-Ergebnisse im Weltcup eine Wildcard für die A-Gruppe über 3.000 Meter. Noch offen ist, ob sie auch über 1.500 Meter und im Team-Lauf antreten kann. "Es ist meine letzte Chance und diese will ich auch nutzen", sagte Pechstein. "Zweifellos ist es eine riesige psychische Belastung für sie. Zehn Monate hat sie keinen Wettkampf bestritten", sagte ihr Manager Ralf Grengel. DOSB-Präsident Thomas Bach hofft nun auf eine schnelle Lösung. "Wir respektieren die Einstweilige Verfügung und hoffen auf eine baldige, endgültige Entscheidung", sagte er.

CAS-Generalsekretär Matthieu Reeb will erst einmal abwarten, bis er die Gründe für Pechsteins Einspruch kennt. Erst danach werde der CAS sich äußern, kündigte er an. CAS-Richter Dirk-Reiner Martens sieht schon jetzt kaum Chancen für einen Pechstein-Erfolg im Hauptverfahren. Die Anwälte von Pechstein haben beim Schweizer Bundesgericht derweil weitere Eilanträge gestellt. Diese Anträge zielen darauf, dass die wegen Blutdopings für zwei Jahre gesperrte Olympiasiegerin auch wieder am Verbandstraining und weiteren Wettkämpfen teilnehmen darf.

Auffällige Werte in Hamar

"Das war eine Interessensabwägung des Gerichts. Wenn Claudia nicht hätte teilnehmen können, wäre Olympia für sie gestorben gewesen. Hätten dann aber unsere Rechtsmittel Erfolg gehabt, wäre ein irreperabler Schaden entstanden. Deshalb überwogen Claudias Interessen", sagte Pechsteins Anwalt Simon Bergmann.

Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Juli von der Internationalen Eisschnellauf Union (ISU) wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Ende November bestätigte der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne die Sperre. Das Urteil der CAS-Richter galt als richtungweisend für den Anti-Dopingkampf, war aber nicht unumstritten, da die ISU nur einen auffälligen Blutwert als Begründung für die Sperre angeführt hatte. Bei der WM 2009 in Hamar lag der Retikulozyten-Wert der Athletin deutlich über dem Grenzwert. Das CAS folgte der Einschätzung der ISU, dass Doping die einzige Erklärung dafür sei.

dpa/sid | Stand: 08.12.2009, 17:32

Kommentare 1 bis 5 von 96

  • Jochen schrieb am 13.01.2010 16.49 Uhr: Aber Sport ist doch ein Kultrurraum, wir können den nicht preisgeben. Wie wollen wir der Jugend erklären, nein, ist falsch, nimm keine Drogen und wirf keine Medikamente ein. Der nächste Schritt sind dann die Gene....warum machen die eigentlich sonst ne Stammzellenkur...? Nein, nein Butter bei die Fische. Wir können ja nicht alle Sportlichen Leiter und Funktionäre erschiessen. Die Arbeit des Sportausschusses ist öffentlich, da werden manchmal tolle Sachen beschlossen und Sachen gesagt.... Es geht nur um Medaillen. Medaillen bringen Kohle. Manchmal ist die einfachste Lösung nicht so schlecht

  • Anonym schrieb am 12.01.2010 20.02 Uhr: OK. Ich bin trotzdem der meinung, dass auch mit Asthma und ohne EPO oder sonstiges solch Weltklasseleistungen möglich sind.Außerdem glaube ich nicht, dass sie gedopt hat. Aber das ist ja jedem selber überlassen. Und wenn sie glauben ich lasse mich für blöd verkaufen, dann ist das wohl so.

  • Jochen schrieb am 12.01.2010 15.42 Uhr: Ja, schon mal was von Belastungsasthma gehört. Aber darum geht es ja weder bei Frau Pechstein, noch bei anderen Sportlern. Es geht mir da um Asthma bronchiale, für die natürlich eine Ausnahmegenehmigung besteht. Damit können sich dann die schönen Kortikoide eingefahren werden, legal. Was alleine das für die Leistungsfähigkeit bewirkt, naja Google ist dein Freund. Höchstleistungen, die über 2 Minuten gehen, kann man gleich vergessen. Man kann zwar Sport betreiben auch wirklich auf hohem Niveau, aber halt nicht auf Weltniveau. Mit Asthma hilft auch kein EPO oder Eigenblut oder sonstwas, weil man einfach keine Luft bekommt. Außerdem bestehen noch Ausnamegenehmigungen für Medikamente, die Asthma fördern, in Ihrem Fall dann also lebensgefährlich wären. Und wieder: Google ist dein Freund, ist ja viel öffentlich. Ich verstehe warum sie gedopt hat, hätte ich vielleicht auch, aber ich lasse mich auch nicht für blöd verkaufen.

  • Anonym schrieb am 12.01.2010 10.30 Uhr: 1)Natürlich kann man auch mit Asthma Höchstleistungen bringen. Und Claudia Pechstein ist da sicherlich nicht die Einzige. 2)Schon mal was von Belastungsasthma gehört??? (Link und Zitat gelöscht. Anm.d.Red.)

  • Jochen schrieb am 07.01.2010 16.02 Uhr: Ich glaube ihr kein Wort. Ich verstehe auch einige Kommentare nicht. Warum lasst ihr euch für blöd verkaufen, ist mir ein Rätsel. Wie kann man eigentlich mit Asthma Weltklasseleistungen erbringen? Da ich da selber dran leide, kann ich euch sagen: Gar nicht. Forschung ist besser als Training. Die forschenden Pharmaunternhmen

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