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Eisschnelllauf
Heute kommt das Urteil
Kompliziertes Puzzle für Pechsteins Richter
Von Michael Ostermann
Das lange Warten auf ein Urteil hat ein Ende. Heute will der Internationale Sportgerichtshof CAS über die Sperre gegen die Eisschnellläuferin entscheiden.
Die drei Richter, die mit dem Fall Pechstein befasst sind, werden die schriftliche Begründung für ihr Urteil gleich mitliefern. Genau deshalb haben sie die Entscheidung zuletzt zwei Mal verschoben, was in der Öffentlichkeit den Eindruck einer Hängepartie hat aufkommen lassen. Doch so einfach ist die Sache nicht. Pechstein ist die erste Sportlerin, die aufgrund von auffälligen Blutwerten und nicht aufgrund einer positiven Dopingprobe gesperrt worden ist, wogegen sie beim CAS Beschwerde eingelegt hat. Dem Urteil wird daher eine für den Anti-Dopingkampf richtungweisende Bedeutung zukommen. Auch wenn Experten wie der Kölner Anti-Doping-Forscher Mario Thevis betonen, dass "auch in künftigen Fällen immer individuell entschieden werden muss".
Abnormale Werte
Die Auswertung von Blutprofilen gilt jedoch als ein wichtiges Instrument beim Versuch, Doping einzudämmen. Im seit Anfang des Jahres gültigen neuen WADA-Code heißt es, dass Verstöße gegen die Antidoping-Bestimmungen "durch jegliche verlässliche Mittel" bewiesen werden können. Der Richterspruch wird daher eine entscheidende Bedeutung für künftige Indizienprozesse haben. "Wir verfolgen den Fall mit großem Interesse", sagt etwa die Anti-Doping-Beauftragte des Weltradsportverbandes UCI, Ann Gripper. Die UCI hat vor rund zwei Jahren einen biologischen Pass für die Radprofis eingeführt und im Frühjahr fünf Fahrer mit Auffälligkeiten in den Werten benannt und die nationalen Verbände aufgefordert Verfahren einzuleiten. Selbst Sperren auszusprechen haben sich die Weltradsportfunktionäre nicht getraut, anders als der Internationale Eisschnelllauf Union (ISU) im Fall Pechstein.
Die ISU hat die Sperre gegen Pechstein mit "abnormalen" Retikulozytenwerten begründet. Retykulozyten sind eine Vorstufe der roten Blutkörperchen. Dies, so sieht es jedenfalls der Verband, stelle einen Beweis für Blutdoping dar. Die Athletin verweist ihrerseits darauf, dass sie in zahlreichen Tests seit 2000 nie positiv getestet worden sei und ein einzelner Parameter nicht ausreiche, um Doping zu beweisen. Doch was hat dann die erhöhten Werte ausgelöst, die "erstaunlich oft mit dem Wettkampfkalender korrelieren", wie nicht nur der Molekularbiologe Werner Franke immer wieder anmerkt?
Zahlreiche Erklärungsversuche
Pechstein hat seit der Sperre durch die ISU verschiedene Erklärungen für die erhöhten Werte angeführt. Zunächst stellte sie die ermittelten Werte in Frage, weil unterschiedliche Messgeräte unterschiedliche Ergebnisse produziert hätten. Dann führte sie eine "leicht kompensierte Hämolyse", eine Krankheit, bei der rote Blutzellen zerstört werden, als mögliche Ursache ins Feld. Kurz vor der Anhörung vor dem CAS Mitte Oktober präsentierte die Pechstein-Seite dann eine Expertise des Mediziners Christoph Dame. Der Charité-Arzt fand Variationen des EPO-Gens, die eine Ursache für die erhöhten Retikulozyten -Werte sein könnten.
Bei jeder dieser Erklärungen fanden sich jedoch auch wieder Experten, die ihre Skepsis äußerten. Am Wochenende nun spielte die fünfmalige Olympiasiegerin einen vermeintlich weiteren Trumpf. Der Biomediziner Pierre-Edouard Sottas sei, behauptete Pechstein, von seiner Expertise, die maßgeblich zu der Sperre durch die ISU beigetragen hat, abgerückt. Deshalb stellte ihr Anwalt Simon Bergmann am Montag (23.11.09) einen Antrag zur Wiedereröffnung des Berufungsverfahrens. Es sei eine wichtige Tatsache, wenn ein wichtiger Sachverständiger aufgrund neuer Informationen seine Haltung ändert, meinte Bergmann. "Wenn er dazu steht, was wir von verschiedenen Seiten gehört haben, wären völlig neue Fakten auf dem Tisch. Dann müssten sich die CAS-Richter Gedanken machen", begründete Bergmann seinen erneuten Antrag.
Weitere Schritte angekündigt
"Das klingt wie ein Verzweiflungsschuss kurz vor Toresschluss. Solange eine Expertise vor dem CAS nicht offiziell zurückgezogen wurde, ist sie weiterhin gültig. Solche Spielchen sollte man von Pechstein-Seite tunlichst unterlassen. Sie hinterlassen einen faden Beigeschmack", sagte der CAS-erfahrene Rechtsexperte Michael Lehner dem Sport Informations-Dienst (SID) und ergänzte: "Ich bleibe bei meiner Einschätzung: Es sieht nicht gut für sie aus." Sollten die CAS-Richter tatsächlich gegen Pechstein urteilen, will sie - das hat sie bereits angekündigt - vor ein Zivilgericht ziehen. Das juristische Tauziehen wird dann vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne weitergehen.
Stand: 24.11.2009, 10:37
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