UV-Blut - NADA leitet neues Verfahren ein
Neuer Abschnitt
Schaffung von Rechtsklarheit für Zeit vor 2011
UV-Blut - NADA leitet neues Verfahren ein
Die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) hat im Zusammenhang mit der Erfurter Blutmanipulationsaffäre erstmals ein Sportschiedsgerichts-Verfahren für den Zeitraum vor 2011 eingeleitet.
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"Nach sorgfältiger Prüfung der aktuell vorliegenden Hinweise ist nicht mehr auszuschließen, dass es sich bei der Anwendung der UV-Blutbehandlung auch vor 2011 um einen Dopingverstoß handelt", wurde die NADA-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann in einer Pressemitteilung zitiert. Der Name des Sportlers, gegen den sich das Verfahren richtet, wurde nicht genannt. Mit dem Pilotverfahren will die NADA Rechtsklarheit für Vorgänge am Olympiastützpunkt Erfurt schaffen, die vor 2011 lagen. Für den Zeitraum nach dem 1. Januar 2011 liegt bereits ein entsprechender Schiedsspruch vor, der die Methode als verboten einordnet.
Die NADA prüft nun, ob bei weiteren Sportlern, deren Blut vom Mediziner Andreas Franke UV-bestrahlt wurde, hinreichende Verdachtsmomente für die Eröffnung von Verfahren vorliegen. Dies geschehe insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Olympischen Spiele in London. Insgesamt soll es sich um 28 Sportler handeln, die sich vor 2011 der Methode unterzogen haben.
NADA fühlt sich durch Gutachten gestützt
Die NADA fühlt sich in ihrem aktuellen Vorgehen durch ein Gutachten gestützt, dass der medizinische und juristische Experte Heiko Striegel erstellt hat. In dem Gutachten, das der Agentur offiziell vorliegt, kommt Striegel zum Ergebnis, dass die UV-Blutbehandlung in den Jahren 2006 bis 2010 nach der jeweils aktuellen Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) untersagt war. Außerdem verweist die nationale Agentur "auf die kürzlich korrigierte" Beurteilung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in Bezug auf die UV-Blutbehandlung. Das habe zu der Entscheidung beigetragen, auch Verfahren für den Zeitraum vor 2011 anzustrengen.
Innenministerium kritisiert WADA-Generaldirektor Howman
Im Zusammenhang mit der Affäre hat Christoph Bergner, Staatssekretär im Bundesinnenministerium den WADA-Generaldirektor David Howman derweil scharf kritisiert. Howman habe in einem ARD-Interview der NADA Versäumnisse vorgeworfen, ohne mit Vertretern des deutschen Sports oder der NADA zuvor gesprochen zu haben. Die NADA habe die WADA im Vorfeld mehrfach und umfassend über die in Erfurt praktizierte Methode informiert sowie die Frage nach deren Verbot gestellt, bestätigte Bergner.
Die WADA hatte am 26. April zunächst erklärt, dass die Behandlung am Olympiastützpunkt Erfurt vor 2011 erlaubt gewesen sei. Am 31. Mai hatte Howman der NADA in einem Brief mitgeteilt, diese Entscheidung sei zurückgenommen, denn die NADA habe zur Klärung des Falles wichtige Informationen nicht an die WADA weitergegeben. Aus seiner Sicht sei die Methode nun doch bereits vor 2011 verboten gewesen.
sid/dpa | Stand: 13.06.2012, 16:36